Ein älteres Ehepaar ist Freitagfrüh bei einem Brand in seiner Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Judenburg ums Leben gekommen. Brand wurde vermutlich durch eine Zigarette ausgelöst.
Wie Feuerwehr-Einsatzkommandant Armin Eder der Austria Presse Agentur bestätigte, kam für die beiden Bewohner jede Hilfe zu spät. Die 76-jährige Frau und der 79-jährigen Mann dürfte in der massiv verqualmten Wohnung wohl eine Rauchgasvergiftung erlitten haben. Die Polizei ermittelt allerdings noch die genaue Ursache, hieß es Freitagvormittag. Das Landeskriminalamt Steiermark übernahm die Ermittlungen. Die Stadtfeuerwehr Judenburg war gegen 6.40 Uhr alarmiert worden, weil Nachbarn der Rauch aufgefallen war. Die Tür zur Wohnung war allerdings versperrt, sagte Eder. Es hat niemand auf das Klopfen der Einsatzkräfte reagiert. Daher wurde die Tür aufgebrochen. „Wir haben dann eine Person tot im Bett gefunden, die andere lag im Bereich der Toilette.“ Das Feuer war rasch gelöscht, es dürfte sich um einen Glimmbrand gehandelt haben, so Eder. Die weiteren Bewohner des Hauses, das in der Früh evakuiert werden musste, konnten gegen 9 Uhr wieder zurück in ihre Wohnungen. Die Stadtfeuerwehr Judenburg und die Feuerwehr Hetzendorf waren mit 16 Kräften im Einsatz.
Die Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt Steiermark übernommen. Gemeinsam mit einem Sachverständigen der Landessstelle für Brandverhütung konnte folgende Ursache ausgemacht werden: Der Brand ist im Schlafzimmer ausgebrochen. Vermutlich dürfte der unsachgemäße Umgang mit einer Zigarette einen Glimmbrand ausgelöst haben.
Am 02.03.2021 fand das halbjährliche Netzwerktreffen der regionalen Lehrlingsbeauftragten online statt – organisiert vom Regionalmanagement Obersteiermark West in Kooperation mit Kraft. Das Murtal und der Berufsfindungsbegleitung.
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zum InseratEine 36-jährige Pilotin blieb Sonntagvormittag mit ihrem Paragleiter in einer Baumkrone hängen. Die Frau hatte viel Glück im Unglück und blieb unverletzt.
Gegen 11.15 Uhr startete die 36-Jährige aus dem Bezirk Murtal im Rahmen eines Ausbildungsfluges zum Pilotenschein fürs Paragleiten mit ihrem Fluggerät auf einer Wiese am Rittersberg. Kurz nach dem Abflug bemerkte die Frau, dass ihr Funkgerät nicht aktiviert war und sie somit keinen Kontakt zu ihrem Fluglehrer hatte. Als sie versuchte, dieses einzuschalten, kam sie von der geplanten Flugrichtung ab und blieb in einem Waldstück in einer Baumkrone hängen. Ein Bergretter sowie ein Holzarbeiter konnten die Frau nach einer Stunde unverletzt aus einer Höhe von rund 20 Metern abseilen.
ÖAMTC rät zur Vorsicht. Unbeleuchtetes Fahrzeugheck stellt Unfallrisiko bei schlechter Sicht dar
Nebel und trübes Wetter halten sich in einigen Teilen Österreichs hartnäckig und schränken die Sicht erheblich ein. Für Autofahrer bedeutet das: Aufpassen und Licht manuell einschalten. "Seit einigen Jahren sind alle Neufahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet. Das kann einen bei schlechter Sicht in falscher Sicherheit wiegen, denn dabei bleibt das Heck unbeleuchtet – eine gefährliche Situation", warnt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Viele Autos verfügen zwar über automatische Abblendlichtaktivierung, diese reagiert aber nur dann gut, wenn es deutlich finsterer wird, also z. B. bei Dämmerung oder bei der Einfahrt in einen Tunnel. "Bei Nebel messen die Lichtsensoren mitunter ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert aber Abblendlicht – dann muss der Fahrzeuglenker aktiv zum Lichtschalter greifen", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Bei Nebel kann auch der Einsatz von Nebelschlussleuchte und -scheinwerfer sinnvoll sein. Doch Vorsicht: Während die nach vorne gerichteten Breitstrahler oder Nebelscheinwerfer nach Bedarf jederzeit aktiviert und deaktiviert werden dürfen, gibt es für die Nebelschlussleuchte genau definierte Einsatzbestimmungen. "Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden, um für den Nachfolgeverkehr aus größerer Entfernung erkennbar zu sein. Schließt der Nachfolgeverkehr auf, muss die Nebelschlussleuchte unbedingt ausgeschaltet werden, um den Hintermann nicht zu blenden", stellt Kerbl klar. Eine Verwendungspflicht gibt es nicht. Vergisst man allerdings bei guter Sicht, die Nebelschlussleuchte abzuschalten und blendet den Nachfolgeverkehr, kann eine Verwaltungsstrafe von theoretisch bis zu 5.000 Euro die Folge sein.
Ein 48-jähriger Schifahrer erlitt Freitagnachmittag bei einem Schiunfall im Schigebiet Lachtal lebensgefährliche Verletzungen.
Der 48-Jährige aus Graz war gegen 17:15 Uhr vom Gipfel des Berges „Hohen Zinken“ auf der dortigen Piste talwärts unterwegs. Bei der Talfahrt übersah er ein dort für die Pistenpräparation gespanntes Stahlseil und kam in der Folge zu Sturz. Zwei Freunde bemerkten den Unfall und leisteten vor Ort Erste Hilfe. Der Verunfallte wurde mittels Rettungshubschrauber ins LKH Graz gebracht. Er wurde bei dem Unfall lebensgefährlich verletzt.
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26.02.2021 | Job-Nr.: 1278EUR 2.900 / Monat (auf Vollzeitbasis). Es besteht die ausdrückliche Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung!
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26.02.2021 | Job-Nr.: 1277Ab EUR 1.542,00 brutto / Monat (auf Vollzeitbasis). Es besteht die ausdrückliche Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung!
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26.02.2021 | Job-Nr.: 1279Ab EUR 2.581,90 brutto / Monat (auf Vollzeitbasis). Es besteht die ausdrückliche Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung!
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zum InseratEin 91-Jähriger wurde am 15. Februar 2021 in seinem Einfamilienhaus in Pöls von unbekannten Tätern betäubt und anschließend bestohlen. Das Landeskriminalamt Steiermark sucht nach Zeugen.
Bereits am 15. Februar 2021 hat sich der Raub zugetragen. In den Mittagsstunden, zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr, bekam ein alleinstehender Pensionist Besuch von einer weiblichen Person (ausländischer Herkunft). Die Frau war dem 91-Jährigen bereits bekannt, da sie im Sommer 2019 gemeinsam mit einer männlichen Begleitung, einige Male Gartenarbeiten und dergleichen für den Pensionisten durchgeführt hatte. Unter dem Vorwand sich aufwärmen zu dürfen, ließ der Pensionist die Frau in sein Haus. Bei der Konsumation einer Tasse Kaffee und eines Glases Wein dürfte die Verdächtige dem Pensionisten eine unbekannte Substanz verabreicht und ihn somit betäubt haben.
Das Einfamilienhaus wurde daraufhin von Unbekannten durchsucht, Laden aufgebrochen und Gegenstände (Bargeld, Schmuck) gestohlen. Der Pensionist wachte erst in den Abendstunden in seinem Schlafzimmer liegend auf und verständigte via Rufhilfe-Armband den Rettungsnotruf. Das ÖRK transportierte den Mann in das LKH Knittelfeld wo er für einige Tage stationär aufgenommen wurde. Erst bei seiner Krankenhausentlassung (19.02.2021) und im Gespräch mit seinem Sohn, konnte ein strafrechtlicher Verdacht erweckt werden. Dieser Verdacht wurde bei einer Nachschau im Haus bestätigt und der Polizei angezeigt.
Täterbeschreibung:
Frau: Zirka 25 Jahre alt, schmächtig, schlanke Statur, schulterlange bzw. etwas längere schwarze Haare, blasses Gesicht, zirka 150 cm groß, Ohrringe. Die Frau spricht gebrochen Deutsch und gibt sich als „Anna“ aus.
Mann (Sommer 2019):
Zirka 180 cm groß, schlanke Figur, bräunliche kurze Haare
Das Landeskriminalamt Steiermark (Ermittlungsbereich Raub) ersucht um zweckdienliche Hinweise.
Zeugen, welche die Verdächtige im Raum Pöls gesehen haben, werden ersucht, sich beim Landeskriminalamt Steiermark unter +4359133-60-3333zu melden.
Für das Jahr 2020 geht dieser Negativpreis an Iglo. Der Hersteller, der in seiner Kommunikation die Herkunft seines Gemüses eng mit dem Marchfeld verknüpft, sorgte mit seinem tiefgefrorenen Broccoli aus Ecuador für den größten Unmut.
Auf den weiteren Plätzen folgten Kelly’s Pom-Bär („Mogelpackung“) und Rio Mare Thunfisch Natur (unerwarteter Zusatz von Aromen). Ein ausführliches Ranking der ärgerlichsten Lebensmittel des Jahres 2020 sowie die Stellungnahmen der Hersteller gibt es ab sofort auf www.konsument.at und ab 25. Februar im Testmagazin KONSUMENT. Rund 6.000 Konsumentinnen und Konsumenten haben sich an der Abstimmung zum ärgerlichsten Lebensmittel des Jahres 2020 aufwww.lebensmittel-check.at beteiligt.
Das Projekt Lebensmittel-Check wurde 2010 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ins Leben gerufen. „Dabei war und ist es uns besonders wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur ein Informationsangebot erhalten, sondern aktiv einen Beitrag zu größerer Transparenz im Lebensmittelbereich leisten können“, erläutert Mag. (FH) Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation. „Wer sich durch die Aufmachung, Kennzeichnung oder die Werbung eines Produktes in die Irre geführt sieht, kann dieses auf der Plattform Lebensmittel-Check melden und so direkt eine Prüfung durch den VKI veranlassen.“
Dieses Angebot wurde in den vergangenen Jahren verstärkt angenommen: Waren es 2018 noch rund 200 Beschwerden, stieg die Zahl der Meldungen 2019 bereits auf 445. Im vergangenen Jahr erhöhte sich diese Zahl nochmals auf 535. Alle Konsumentenbeschwerden, die der VKI erhält, werden sorgfältig von der Fachabteilung geprüft. Ergibt die Prüfung keine rechtlichen Verstöße, aber dennoch Klärungsbedarf, erhält der Hersteller Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor eine Produktbesprechung auf www.lebensmittel-check.at veröffentlicht wird. Nimmt der Hersteller in weiterer Folge Verbesserungen am Produkt vor, wird ebenfalls darüber berichtet.
Sowohl für 2020 als auch in der Gesamt-Rückschau zeigt sich, dass die Aufmachung und Verpackung von Produkten (Stichwort „Mogelpackungen“) am häufigsten kritisiert wurden, gefolgt von der Zusammensetzung der Produkte. „Auffällig war im vergangenen Jahr, dass die Frage der regionalen Herkunft von Lebensmitteln wesentlich an Bedeutung gewinnt“, so VKI-Projektleiterin Nina Siegenthaler. „Wir haben nicht nur anhand der Zahl der Meldungen, sondern auch im Rahmen der Abstimmung zur KONSUMENT-Ente 2020 bemerkt, dass es dahingehend eine zunehmend größere Sensibilität gibt.“
Die 5 ärgerlichsten Lebensmittel 2020 im Überblick
KONSUM-Ente – Platz 1: Iglo Broccoli
Iglo bewirbt seine Gemüseprodukte auf der Homepage als „Erntefrisches Gemüse von iglo – natürlich aus dem Marchfeld“. Dieser Herkunftsnachweis ist auch auf zahlreichen Iglo-Tiefkühlprodukten zu finden. Auf der Verpackung des tiefgekühlten Broccolis war zwar nur der Hinweis „Erntefrisch vom Feld tiefgefroren“ aufgedruckt. Was ein genauer Blick auf die Herkunftsangabe offenbarte, sorgte bei zahlreichen Konsumentinnen und Konsumenten dennoch für Unmut: Das Gemüse stammte aus Ecuador. Auch wenn Iglo dieses Tiefkühlprodukt formal korrekt ausgezeichnet hat: Die Erwartungshaltung vieler Konsumentinnen und Konsumenten ist vor dem Hintergrund der Markenerzählung des Unternehmens ganz klar eine andere.
Platz 2 – Kelly’s Pom-Bär
Kelly’s Pom-Bär wird in einem Beutel mit Luftpolster verkauft. Bei derartigen Packungen lässt sich von außen kaum abschätzen, wie viel (oder wenig) Produkt sie enthalten. Dass die Verpackung von Kelly’s Pom-Bär letztlich nur zur Hälfte gefüllt ist, empfanden zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten als „Mogelpackung“. Das Unternehmen argumentiert, dass der Luftpolster für die Frische und Unversehrtheit des Produktes sorge. Ein Blick auf andere Hersteller zeigt jedoch, dass man auch mit weniger Luft in der Verpackung unbeschädigte Produkte in den Handel bringen kann.
Platz 3 – Rio Mare Thunfisch Natur
Wer eine Dose Thunfisch Natur kauft, geht in der Regel wohl davon aus, ungewürzten Thunfisch in eigener Lake zu erhalten – und sonst nichts weiter. Das trifft bei vielen Produkten, die mit „Natur“ oder „Naturell“ werben, auch zu. Dass dem „Thunfisch Natur“ von Rio Mare laut Zutatenliste Sellerie- und Zwiebelaroma zugesetzt wurde, empfanden zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten als unangenehme Überraschung und sorgte für den dritten Platz im Ranking.
Platz 4 – Vollkraft Klare Suppe
Vollkraft Klare Suppe aus kontrolliert biologischem Anbau wirbt auf der Packung mit dem Hinweis „nach Hildegard von Bingen“. Umso mehr überraschte es Konsumentinnen und Konsumenten, dass sich an zweiter Stelle der Zutatenliste Palmfett als eine der Hauptzutaten fand. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass diese Zutat vor rund 1.000 Jahren in mittelalterlichen Klöstern gebräuchlich war.
Platz 5 – Fruchtgummi Beauty Sweeties
Die Verpackung der zuckerfreien Fruchtgummi-Häschen Beauty Sweeties wirbt in großer Schrift mit Zusätzen wie „zuckerfrei“, „vegan“ und „Coenzym Q10“. Wesentlich kleiner gehalten wurde dagegen folgender sachdienlicher Hinweis: „Naschen in Maßen – kann bei übermäßigem Verzehr (ab ca. 5 Häschen) abführend wirken.“ Dass diese Warnung ernst genommen werden sollte, zeigen Beschwerden von Konsumenten, die dem VKI von Bauchkrämpfen, Blähungen und Übelkeit nach dem Verzehr von nur wenigen Häschen berichteten. Grund des Übels: Zwecks Kalorienreduktion wurden als Zuckerersatz mehrwertige Alkohole (Zuckeralkohole) verwendet, die besagte Wirkung entfalten können.
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24.02.2021 | Job-Nr.: 1273Ab EUR 2.293,08 brutto / Monat (auf Vollzeitbasis). Es besteht die ausdrückliche Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung!
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zum InseratBeispiel (Erste Zeile muss immer so aussehen!!):
Name | MWST | Brutto |
Produkt | 20 | 10 |
Produkt 2 | 20 | 10 |
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