Ein 31-Jähriger unternahm Freitagnachmittag eine Schneeschuhwanderung, verletzte sich und verbrachte eine Nacht am Berg. Er musste von Bergrettungskräften gerettet werden.
Der 31-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land unternahm gut ausgerüstet eine Schneeschuhwanderung vom Gaalgraben ausgehend in Richtung Repenstein. Kurz vor dem Gipfel verdrehte er sich das Knie und spürte von da an starke Schmerzen. Der 31-Jährige versuchte noch in Richtung Tal abzusteigen, konnte jedoch gegen 16:00 Uhr aufgrund der Schmerzen nicht mehr weiter. Er entschloss sich, die Nacht in einem Biwak-Sack am Berg zu verbringen. In den Nachtstunden verschlechterte sich die Wetterlage und gegen 06:30 Uhr setzte der Wanderer einen Notruf ab. Er konnte dabei seine Lage inklusive Koordinaten exakt angeben. Von der Bergrettung Knittelfeld wurde ein kleiner Suchtrupp mit einem Alpinpolizisten der Alpinen Einsatzgruppe Murtal zum Unfallort beordert.
Der 31-Jährige beschloss jedoch in der Zwischenzeit, den rettenden Biwak-Sack zu verlassen und trotz der Schmerzen selbständig ins Tal weiter abzusteigen. Eine Bekanntgabe dieses Vorhabens war aufgrund des entladenen Handy-Akkus nicht mehr möglich.
Als die Rettungskräfte gegen 09:00 Uhr an der angegebenen Stelle eintrafen, konnten sie keine Person vorfinden. Im Anschluss wurde eine Suchaktion unter Beteiligung der Bergrettung, des Österreichischen Roten Kreuzes, der Freiwilligen Feuerwehr Bischoffeld sowie der Polizei ausgelöst.
Der Verletzte wurde um 10:05 Uhr von der Bergrettung Knittelfeld aufgefunden und mittels Quad ins Tal gebracht. Er wollte trotz seiner Knieschmerzen nicht in ein Krankenhaus gebracht werden und fuhr selbständig mit seinem Pkw nach Hause.
Eine 57-Jährige wurde bei einem Lawinenabgang Freitagmittag in Sankt Peter am Kammersberg getötet.
Die 57-Jährige aus dem Bezirk Murau unternahm gemeinsam mit ihrem 58 Jahre alten Ehemann eine Skitour im Bereich Greim/Hangler Öfen. Gegen 13:00 Uhr wurden die beiden von einer Lawine erfasst und verschüttet. Der Mann konnte sich befreien und setzte telefonisch die Rettungskette in Gang. Die Frau konnte von der Besatzung des Polizeihubschraubers nur mehr tot geborgen werden, ihr leicht verletzter Ehemann wurde vom Rettungshubschrauber in das LKH Judenburg geflogen.
Milupa ruft aus Vorsorgegründen in Österreich die Produkte „Milupa Kindermüsli Früchte / Milupa Kindermüsli Bircher / Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte“ zurück. Es sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Sorten mit den hier genannten MHDs und Chargennummern betroffen.
Die folgenden Produkte wurden ab dem 16.09.2020 ausgeliefert und sind im Einzelhandel bei dm, Spar und Rewe (Bipa, Merkur) erhältlich:
Milupa Kindermüsli Früchte – 400g // MHD: 19.10.2021, CHARGE: 2021.10.19
Milupa Kindermüsli Früchte – 400g // MHD: 28.12.2021, CHARGE: 2021.12.28
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 26.10.2021, CHARGE: 2021.10.26
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 16.01.2022, CHARGE: 2022.01.18
Darüber hinaus wurden die folgenden Produkte ab dem 11.09.2020 ausgeliefert und sind im Einzelhandel bei Müller in Österreich erhältlich:
Milupa Kindermüsli Früchte – 400g // MHD: 28.12.2021, CHARGE: 2021.12.28
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 26.10.2021, CHARGE: 2021.10.26
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 19.12.2021, CHARGE: 2021.12.19
Milupa Kindermüsli Bircher – 400g // MHD: 18.01.2022, CHARGE: 2022.01.18
Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte (mit oder ohne Clip) – 400g // MHD: 20.10.2021; CHARGE: 2021.10.20
Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte (mit oder ohne Clip) – 400g // MHD: 01.12.2021; CHARGE: 2021.12.01
Die Qualität und Sicherheit unserer Produkte haben für uns stets oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund bedauern wir, dass diese Produkte nicht unseren hohen Qualitätsstandards entsprechen. Der Vorfall steht im Zusammenhang mit einer Charge getrockneter Äpfel, die von einem Lieferanten als Zutat in den genannten Produkten verwendet wurde. Wir haben sofortige Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass unser Lieferant unsere hohen Standards für Lebensmittelqualität und -sicherheit einhält. Nach eingehenden Untersuchungen sind wir uns sicher, dass keine weiteren Chargen dieses Produktes mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum sowie andere Milupa Produkte betroffen sind.
Der Rückruf wird österreichweit in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt.
Eltern sollen die betroffenen Produkte mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr verfüttern.
Bei Fragen können sich Eltern gerne kostenfrei unter der Telefonummer 08000 311 756 an das Milupa Elternservice wenden.
Mars Austria ruft vorsorglich PEDIGREE Trockenfutter für Hunde der Sorte „Adult mit Huhn & Gemüse“ in der 3-kg-Packung und in der 15-kg-Großpackung zurück.
Das Produkt entspricht nicht den Qualitäts- und Sicherheitsstandards und könnte einen erhöhten Vitamin-D-Gehalt enthalten, der Hunde bei Verzehr über mehrere Wochen schädigen könnte. Deshalb hat sich Mars Austria zu einem Rückruf der betroffenen Produkte entschlossen.
Nur Produkte mit folgenden Produktionscodes und Mindesthaltbarkeitsdaten sind von dem Rückruf erfasst. Alle anderen Tiernahrungsprodukte der Marke PEDIGREE können unbedenklich verzehrt werden.
PEDIGREE Adult mit Huhn & Gemüse 15 kg Trockenfutter
EAN Code: 4008429021411
Mindesthaltbarkeitsdatum: 10.02.2022
Produktionscode: 046 C9 MIN 08
Hersteller: Mars Petcare
PEDIGREE Adult mit Huhn & Gemüse 3 kg Trockenfutter
EAN Code: 4008429086328 (EAN Konsumenteneinheit)
Mindeshaltbarkeitsdatum: 06.02.2022
Produktionscode: 045 F9 MIN 05
Mindeshaltbarkeitsdatum: 15.02.2022
Produktionscode: 047 A9 MIN 05
Hersteller: Mars Petcare
Information für Konsumenten:
Wir bitten Konsumenten, die das betroffene Produkt gekauft haben, es ab sofort nicht mehr an ihre Hunde zu verfüttern. Konsumenten, die im Besitz des betroffenen Produkts sind, werden ersucht, das Produkt insbesondere wegen der COVID-19-Situation nicht an den Handel zu retournieren oder an Mars zurückzusenden. Bitte kontaktieren Sie stattdessen den Konsumentenservice von Mars Austria unter contact@at.mars.com oder unter der Telefonnummer +43-2162-601-4822 mit folgenden Angaben: Fotos, auf denen die Verpackungsvorderseite sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Rückseite zu sehen sind Angabe des Namens und der Kontaktdaten
Der Kaufpreis wird auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.
Einbruchsdiebstähle in Keller haben derzeit Konjunktur. Der Fokus der Diebe liegt auf Fahrräder. Das Bundeskriminalamt warnt und gibt Tipps, wie man sich am besten schützt.
Die meisten Menschen verstauen in ihren Kellerabteilen das, wofür in der Wohnung oder im Wohnhaus kein ausreichender Platz vorhanden ist. Wenn es keinen eigenen Fahrradabstellraum gibt, werden Fahrräder, neben Werkzeug und anderen Habseligkeiten, oftmals im Keller gelagert. Doch in vielen Wohnhausanlagen sind diese Gegenstände im Keller nicht ausreichend geschützt und werden deshalb am häufigsten gestohlen. Die Täter gelangen durch das Aufbrechen von Vorhangschlösser oder das Aufzwängen von Aluminiumgitter schnell in die Abteile und stehlen alles, was wertvoll erscheint. Vielfach werden die Fahrräder nach dem Diebstahl auf diversen Internetplattformen zum Verkauf angeboten oder über Händlerinnen und Händler für gebrauchte Fahrräder vertrieben.
Anstieg der Einbruchsdiebstähle in Keller
Seit 2013 bewegt sich laut polizeilicher Kriminalstatistik der jährlich protokollierte Gesamtschaden in Österreich zwischen acht und zehn Millionen Euro. Der Anteil an der gesamten Diebstahlskriminalität lag zwischen 2013 und 2019 bei rund fünf Prozent. 2020 konnte ein sprunghafter Anstieg auf acht Prozent beobachtet werden. Während Delikte, wie Taschen- oder Ladendiebstähle sowie Einbruchsdiebstähle in Wohnungen oder Wohnhäuser aufgrund der Corona-Pandemie und der gesetzlichen Einschränkungen, wie der Reisefreiheit, zurückgingen und auf ein historisches Tief gesunken sind, bleiben die Fallzahlen bei Einbruchsdiebstählen in Kellerräume auf einem hohen Niveau.
Schwerpunktaktionen
Um gegen den Einbruchsdiebstahl in Kellerabteile effektiv vorgehen zu können, werden zielgerichtete Maßnahmen, wie Schwerpunktaktionen durchgeführt. Ebenso wird eine regelmäßige Bestreifung regional bekannter und gefährdeter Wohnhausanlagen stattfinden und Fahrradhändlerinnen und -händler von gebrauchten Fahrrädern verstärkt kontrolliert.
Schutzmaßnahmen für das Fahrrad
Wenn Sie Fahrräder über den Winter einlagern, dann bewahren Sie leicht demontierbare Teile, wie das Vorderrad oder den Sattel an einem anderen Ort auf. Das macht ihr Fahrrad für einen Dieb, der es schnell zu Geld machen will, unattraktiv. Bewahren Sie den Akku und das Ladegerät eines E-Bikes immer an einem anderen Ort auf als das Fahrrad selbst. Somit wird der Aufwand für einen Dieb erschwert das Diebesgut weiterzuverkaufen.
Allgemeine Präventionstipps
Das Kellerabteil sollte blickdicht gestaltet und immer abgesperrt
sein. Lagern Sie im Keller keine wertvollen Gegenstände.
Verwenden Sie zur Verwahrung Ihres Fahrrades nach Möglichkeit den
Fahrradabstellraum und versperren Sie dieses mit einem hochwertigen
Schloss an einem fixen Gegenstand. Füllen Sie einen Fahrradpass für jedes einzelne Fahrrad aus und verwahren Sie ihn gut. Durch die genaue Beschreibung können gestohlene Fahrräder schneller identifiziert und der Besitzerin oder dem Besitzer dadurch rascher zugeordnet werden. Den Fahrradpass finden Sie unter: Fahrradpass_2020.pdf (bundeskriminalamt.at).
Wenn Sie verdächtige Personen wahrnehmen, die zu Fuß oder in Fahrzeugen die Wohngegend auskundschaften, melden Sie dies umgehend der Polizei.
Im Anlassfall
Stellen Sie einen Einbruch oder Einbruchsversuch in Ihr Kellerabteil
fest, verständigen Sie sofort die Polizei unter 133. Teilen Sie beim Anruf mit, wer Sie sind, wo sie sind und was passiert ist. Sollten Sie einen flüchtenden Täter wahrnehmen, versuchen Sie ihn nicht an der Flucht zu hindern, sondern merken Sie sich Aussehen, Kleidung und Fluchtrichtung. Beim Diebstahl Ihres Fahrrades: Halten Sie Ihren Fahrradpass für die Anzeige bei der Polizei bereit.
Mit 1. Jänner 2021 übernahmen zwei Polizisten die Funktion als Inspektionskommandant in Stadl an der Mur und Schöder
Der Murauer Bezirkspolizeikommandant Oberstleutnant Martin Kargl ernannte Kontrollinspektor Wolfgang Auftischen und Kontrollinspektor Hans-Horst Rüssmann zu neuen Inspektionskommandanten.
Im Jahre 1989 entschied sich Kontrollinspektor Wolfgang Autischer für eine Karriere im Bundesdienst. Nach seiner Grundausbildung im Jahre 1991 war er an den Gendarmerieposten Unzmarkt, Neumarkt und Murau tätig. 1999 entschied er sich für die Ausbildung zum dienstführenden Beamten. Nun wurde Autischer zum Inspektionskommandanten der PI Stadl an der Mur ernannt, auf der er seit 2019 tätig ist.
Kontrollinspektor Hans Horst Ressmann trat 1981 in den Bundesdienst ein. Im Jahre 2000 entschied er sich für die Ausbildung zum dienstführenden Beamten. Nach dieser Ausbildung war er auf mehreren Dienststellen tätig. Mit November 2010 trat er seinen Dienst als 1. Stellvertreter des Inspektionskommandanten und Leiter des Sachbereichs Verkehr auf der PI Schöder an. Nun übernahm er die Leitung dieser Dienststelle.
Am Montagnachmittag verirrte sich ein sechsjähriger Skifahrer bei der Abfahrt im Skigebiet Kreischberg. Ein Jäger fand den leicht unterkühlten Buben.
Gegen 15.00 Uhr war eine 43-jährige Linzerin, gemeinsam mit ihren vier Kindern und einem 80-Jährigen aus dem Bezirk Murau, am Kreischberg Skifahren. Bei der Abfahrt auf der Piste Nummer 18, trennte sich die Gruppe und der sechsjährige fuhr alleine die Piste Nummer 12 (Safariland) weiter. Da er am Ende der Piste nicht ankam, verständigten seine Begleiter um 15.50 Uhr das Liftpersonal welches umgehend eine Suchaktion einleitete. Einsatzkräfte (Pistendienst, Bergrettung, Polizei) suchten vorerst mit einem Skidoo nach dem sechsjährigen und standen gegen 16.25 Uhr kurz vor der Entscheidung, eine groß angelegte Suchaktion auszulösen. In diesem Moment erhielten die Einsatzkräfte die Information, dass ein Jäger den Buben im sogenannten Lorenzergraben am Straßenrand hockend aufgefunden und zur Talstation gebracht hatte. Erhebungen ergaben, dass sich der Bub bei der Abfahrt am Ende der Piste aus ungeklärter Ursache zu weit nach rechts gehalten hatte. Er fuhr dann über Güterwege weiter talwärts und ging anschließend (bei minus 12 Grad) noch zirka drei Kilometer zu Fuß in Richtung Tal. Der sechsjährige wurde leicht unterkühlt aber unverletzt an seine Mutter übergeben.
Sonntagnachmittag verletzte sich eine 52-Jährige aus Neumarkt in Steiermark beim Schitourengehen unbestimmten Grades.
Die 52-Jährige war mit ihrem Gatten sowie zwei weiteren Paaren vom so genannten Schöttlgraben auf den „Hühnerkogel“ in den Wölzer Tauern unterwegs. Gegen 13:00 Uhr erreichte die Gruppe den Gipfel. Bei der anschließenden Abfahrt stürzte die Alpinistin aus unbekannter Ursache und verletzte sich dabei am Knie. Ihre Begleiter setzten umgehend einen Notruf ab, da ein Abstieg mit der Verletzung nicht mehr möglich war. Die Frau wurde mittels Hubschrauber mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Unfallkrankenhaus Kalwang gebracht.
Mittwochnachmittag fand ein Demonstrationsmarsch statt. Es kam zu keinen Zwischenfällen.
Die Teilnehmer der behördlich nicht angemeldeten Demonstration mit dem Motto „Keine Testungen – keine Impfungen“ versammelten sich gegen 14:00 Uhr am Hauptplatz in Judenburg. Die rund 500 Teilnehmer marschierten in der Folge lautstark und mit Transparenten ausgestattet entlang der Herrengasse zur Burggasse. Gegen 15:30 Uhr wurde die Versammlung von der Versammlungsleiterin beendet. Aus polizeilicher Sicht verlief die Demonstration friedlich. Es wurden einige Anzeigen nach verwaltungsstrafrechtlichen Tatbeständen erstattet.
Im Raum Judenburg hat in der Nacht auf heute Dienstag die Erde kurz gebebt.
Immer wieder kommt es vor allem in der Obersteiermark zu kleineren Erdbeben laut der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. Auch die Erdstöße am Dienstag gegen 2.37 Uhr einige Kilometer südwestlich von Judenburg waren leicht, aber dennoch zu spüren, auch ein Grollen war zu hören. Die Erdstöße erreichten eine Magnitude von 2,5 auf der Richter Skala. Schäden seien bei dieser Stärke nicht zu erwarten, so die Experten.
Christophorus-Crews hoben im Schnitt 47-mal pro Tag ab
17.281 Einsätze haben die Crews der ÖAMTC-Flugrettung im Jahr 2020 absolviert. Gegenüber 2019 ist das ein Rückgang um 8,7 Prozent. "Dass wir weniger geflogen sind, ist – wie könnte es anders sein – auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Freilich standen unsere Notarzthubschrauber dennoch im Dauereinsatz und hoben im Schnitt 47-mal pro Tag ab", erklärt Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung. "Fakt ist aber auch: Maßnahmen wie Lockdowns, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, ausbleibender Sommer- und Wintertourismus oder Homeoffice haben bei uns zu einem Einsatzbild geführt, das sich teilweise von den vergangenen Jahren unterschieden hat."
Deutlich zu erkennen war in der Einsatzstatistik beispielsweise, dass im Sommer die Maßnahmen gelockert wurden: Im Gegensatz zu Lockdown-Zeiten verzeichnete die ÖAMTC-Flugrettung zwischen Anfang Juli und Mitte September um fast zehn Prozent mehr Einsätze als im Vergleichszeitraum 2019. "Dazu muss allerdings auch festgehalten werden, dass wir Ende Mai 2020 mit Christophorus 17 in der Obersteiermark einen zusätzlichen Stützpunkt in Betrieb genommen haben", stellt Kraxner klar.
Auch 2020 wurden die ÖAMTC-Notarzt-Hubschrauber am häufigsten wegen internistischer und neurologischer Notfälle (z. B. Herzinfarkte oder Schlaganfälle) alarmiert – rund 45 Prozent aller Einsätze sind darauf zurückzuführen. Unfälle, die sich in der Freizeit, bei der Arbeit, in der Schule oder im häuslichen Umfeld ereignet haben, machten 17 Prozent der Einsätze aus, Verkehrsunfälle nur 7 Prozent. 666 Personen mussten zum Teil unter schwierigsten Bedingungen mittels Taubergung aus unwegsamem Gelände geborgen werden. In der Nacht hoben die Christophorus-Notarzthubschrauber 2020 zu 582 Einsätzen ab. Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, zeigt sich, dass die meisten Einsätze in Niederösterreich (3.676) geflogen wurden. Dahinter folgen die Steiermark (2.858), Tirol (2.522) und Oberösterreich (2.446).
Christophorus 1 Innsbruck 689 (813)
Christophorus 2 Gneixendorf 1.381 (1.468)
Christophorus 3 Wiener Neustadt 1.098 (1.361)
Christophorus 4 Reith 865 (935)
Christophorus 5 Zams 734 (835)
Christophorus 6 Salzburg 1.363 (1.512)
Christophorus 7 Lienz 728 (701)
Christophorus 8 Nenzing 785 (818)
Christophorus 9 Wien 1.443 (1.724)
Christophorus 10 Linz 1.025 (1.185)
Christophorus 11 Klagenfurt 1.256 (1.332)
Christophorus 12 Graz 1.218 (1.482)
Christophorus 14 Niederöblarn 684 (877)
Christophorus 15 Ybbsitz 851 (943)
Christophorus 16 Oberwart 935 (1.053)
Christophorus 17 St. Michael 579 (-)
Christophorus Europa 3 Suben 1.408 (1.613)
Christophorus 33 (ITH) Wiener Neustadt 475 (361)
Christophorus 99 Niederöblarn 239 (266)
Die Auswirkungen von Corona zeigten sich 2020 aber nicht nur an den Einsatzzahlen. "Als sich im März abzuzeichnen begann, dass auch Österreich nicht von der Pandemie verschont bleiben würde, haben wir umgehend logistische, organisatorische und schulungstechnische Vorkehrungen getroffen. Durch schnelles und umsichtiges Handeln ist es uns gelungen, zu jeder Zeit den uneingeschränkten Betrieb sicherzustellen", hält Kraxner fest. "Unser Sicherheitskonzept hat sich bewährt und wird weiter optimiert und nachgeschärft, bis diese Krise überwunden ist."
Ziel der ÖAMTC-Flugrettung war und ist es, jederzeit rasche und verlässliche notfallmedizinische Hilfe aus der Luft sicherzustellen – unabhängig von äußeren Einflüssen. "Daran haben wir, Corona zum Trotz, auch 2020 mit voller Energie gearbeitet. So konnten wir Ende Mai unseren neuen Stützpunkt Christophorus 17 in Betrieb nehmen. Auch das Pilotprojekt zum dualen Betrieb unseres Intensivtransporthubschraubers haben wir abgeschlossen und gehen damit 2021 in den Regelbetrieb über. Ende des Jahres ist es außerdem gelungen, ein zukunftsweisendes Flottenkonzept mit der Einführung von bis zu sechs neuen 4-Achs-Autopiloten-Hubschraubern vom Typ H135 auf den Weg zu bringen", berichtet der Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung. "Wir bleiben also weiterhin und zu jeder Zeit ein verlässlicher Partner im österreichischen Rettungswesen."
Am Samstag verirrten sich drei Personen bei einer Wanderung am Hochblaser in den Eisenerzen Alpen und mussten von den Einsatzkräften aus ihrer Notlage gerettet werden. Sie blieben dabei unverletzt.
Ein 25-Jähriger, eine 21-Jährige (beide aus Graz) und eine 24-Jährige aus Wien unternahmen gemeinsam eine Wanderung auf den Hochblaser. Gegen 15:50 Uhr setzten sie einen Notruf ab, da sie sich verirrt hatten. Ein Rettungseinsatz durch die Bergrettung Eisenerz wurde umgehend eingeleitet. Mehrere Suchtrupps machten sich auf unterschiedlichen Routen auf die Suche nach den drei Personen. Gegen 20:30 Uhr konnten die zwei Frauen und der Mann letztlich unverletzt ins Tal gebracht werden. Insgesamt waren 17 Kräfte der Bergrettung Eisenerz sowie ein Beamter der Alpinen Einsatzgruppe Hochsteiermark im Einsatz.
Drei unerfahrene Schitourengeher wurden Freitagnachmittag in Obdach von einem Schneebrett mitgerissen. Alle drei blieben unverletzt.
Gemeinsam unternahmen zwei 21-Jährige sowie eine 20-jährige, alle drei aus dem Bezirk Graz-Umgebung, am Neujahrstag bei -4 Grad, guter Sicht und starkem Südwestwind eine Schitour auf den Peterer Sattel. Dabei wichen die drei gut ausgerüsteten aber unerfahren Alpinisten von ihrer geplanten Route ab. Als sie dies kurz vor der Bergstation am Salzstiegl bemerkten, korrigierte sie ihre Marschrichtung. Dabei setzten sie ihren Weg entlang des Sommerweges in Richtung Peterer Sattel fort, wobei sie etwa 50 Höhenmeter unter der Geländekante in einer Seehöhe von etwa 1.700 Meter eine trichterförmige Rinne querten. Kurz vor der Rinnenmitte löste sich im etwa 30 Grad steilen Gelände plötzlich ein Schneebrett und riss alle drei Tourengeher rund 50 bis 100 Meter weit mit. Dabei verlor ein Mann einen Tourenschi, die beiden anderen jeweils einen Stock. Alle drei Personen konnten sich selbstständig befreien und blieben unverletzt. Sie begaben sich ohne Hilfe zum Fahrzeug und verständigten via Notruf die Landeswarnzentrale, um den Lawinenabgang zu melden. Ein Erkundungsflug mittels Polizeihubschrauber der Flugeinsatzstelle Graz brachte keine Hinweise auf weitere verschüttete oder verletzte Personen.
Mit Jahresbeginn und im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Was schon jetzt bekannt ist, sind die Erhöhung von Verkehrsstrafen, die stark steigende NoVA und der Elektroautoförderung.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2021 um 1,5 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 92,50 Euro, jene für Motorräder 36,70 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 27,80 für Pkw bzw. 13,90 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,50 Euro für Pkw bzw. 5,50 Euro für Motorräder.
Eine Anhebung der Strafrahmen für Rasereidelikte bis zu 5000 ist denkbar, ebenso eine Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, um die Strafzahlung sicherzustellen. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen. „Der Forderungskatalog aus dem Bereich der Grünen lässt noch eine Menge an möglichen weiteren Forderungen erahnen“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Gurtwarner sind künftig auch für Beifahrer- und Rücksitze in neu zugelassenen Fahrzeugen vorgeschrieben.
Digitaler Radioempfang ist bereits seit Dezember 2020 vorgeschrieben. Genauer muss in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M ein Empfänger eingebaut sein, der zumindest den Empfang des digitalen terrestrischen Rundfunk (DAB+) ermöglicht.
Förderung für den Kauf von E-Autos bleibt für Privatpersonen unverändert ( 5000 Euro für privat angeschaffte E-Pkw, 2500 Euro für Plug-in-Hybride). Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5000 Euro auf 4000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2500 Euro auf 2000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben, wodurch ab dem kommenden Jahr für Private wie auch für Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist, wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für gut die Hälfte aller neuen Pkw. In jenen Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet beispielsweise bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020. Der Höchststeuersatz wird von 32 auf 50 Prozent angehoben.
Die NoVA steigt für Pkw im Juli 2021 nochmals und anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 massiv. Ganz besonders trifft es größere und damit verbrauchsstärkere Autos, letztlich trifft es aber fast alle Neuwagenkäufe, vom Kleinwagen bis zum Van für die Familie: So zahlt man zum Beispiel für einen Hyundai i10 1.0 Benziner im Jahr 2021 noch keine NoVA, im Jahr 2024 sind aber selbst bei diesem Kleinwagen 104 Euro fällig. Familien mit größerem Platzbedarf müssten für einen VW Sharan Family 1,4 TSI im Jahr 2024 sogar rund 3.000 Euro zusätzlich an NoVA bezahlen.
Ab 1. Juli 2021 fällt auch für Klein-Lkw, wie zum Beispiel Kastenwagen, aber auch Pick-ups NoVA an. Wie auch bei Pkw wird es anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 Verschärfungen hierbei geben. Bei den jährlichen Verschärfungen für Pkw und Klein-Lkw wird gleich an mehreren Schrauben gedreht: Sinkende CO2-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen.
Für Motorräder soll - ebenfalls ab 1. Juli - eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen.
Wichtig zu wissen - für die NoVA-Erhöhung per 1. Juli 2021 gibt es auch eine Übergangsregelung: Wer vor dem 1. Juni 2021 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag beim Händler für ein Neufahrzeug abschließt, das vor dem 1. November 2021 geliefert wird, der zahlt noch die NoVA, wie sie vor der Erhöhung im Juli gegolten hat.
Positives zur NoVA gibt es für Menschen mit Behinderungen: Ab 1. Juli 2021 ist bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bislang ist dies nur beim Kauf möglich.
Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich aber nichts an der Besteuerung.
Verschärfung beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 138 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung.
Alljährlich zählen die Feiertage zwischen Weihnachten und Silvester für die Einsatzkräfte zu den einsatzintensivsten Tagen des Jahres. Dies hat sich auch im heurigen Jahr, trotz Lockdown, nicht verändert. In der Steiermark zieht man jedoch eine positive Bilanz, zudem über die Stränge schlagende Feierlichkeiten offenbar ausblieben.
Auch wenn eine umfassende Auswertung derzeit noch nicht abschließend vorliegt, zieht die steirische Polizei eine vorläufige Bilanz. Quer durchs Land führten die steirischen Beamten gemäß Auftrag der Behörden verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Maßnahmen und Pyrotechnikbestimmungen durch. Alleine über 1.800 Notrufe, knapp 600 Einsätze (davon in etwa knapp die Hälfte wegen Lärm, Pyrotechnik oder Corona-Bezug) in der gesamten Steiermark zeigen auch in Mitten des dritten Lockdowns eine einsatzreiche Nacht. Ein abgefeuertes Feuerwerk in Weitendorf bei Wildon führte zu schweren Verletzungen eines 45-jährigen Mannes und in Selztahl geriet ein Einfamilienhaus durch eine abgefeuerte Rakete in Brand. Verletzt wurde niemand. Die Schadenshöhe sowie der Verursacher sind unbekannt.
Kurzfristig gefordert war die Grazer Polizei gegen Mitternacht, als mehrere hundert Menschen auf den Grazer Schlossberg strömten. Durch präventives und dialogorientiertes Einschreiten sowie Lautsprecherdurchsagen kam es jedoch auch hier zu keinerlei Problemstellungen oder größeren Beanstandungen. Die Menschenmenge löste sich kurz nach Mitternacht rasch auf. Und auch die Grazer Straßen waren großteils menschenleer. Verglichen mit den Vorjahren resümiert die Grazer Polizei eine ruhige Silvesternacht.
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Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:
DI (FH) Heimo Hyden, MBA
+43 676 735 7777
Wenn Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Formular mit uns Kontakt aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bei uns gespeichert. Sollten Sie mit uns per E-Mail oder per Forum in Kontakt treten, erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen: Name, E-Mail-Adresse und den Nachrichtentext.
Diese personenbezogenen Daten dienen dazu, um mit Ihnen im Falle einer Anfrage in Kontakt treten zu können. Sollte die Anfrage von Ihnen zu keinem Rechtsgeschäft führen, werden sämtliche personenbezogenen Daten nach vier Wochen gelöscht.
Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten von Ihnen ausschließlich, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder wenn es zur Erreichung eines legitimen Zwecks von Gesetzes wegen vorgesehen und erlaubt ist.
Aus technischen Gründen und berechtigter Interessen werden unter anderem folgende Daten, bei einem Serverzugriff an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt und erfasst (sogenannte Serverlogfiles):
Diese anonymen Daten stehen in keinem Zusammenhang mit Ihren eventuell angegebenen personenbezogenen Daten und lassen somit keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Sie dienen lediglich zu statistischen Zwecken. Anhand der Auswertung können wir unseren Internetauftritt und unsere Angebote optimieren.
Sollten wir im Zuge der Datenverarbeitung die Daten anderen Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenlegen, erfolgt dies auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, oder wenn dies zur Vertragserfüllung zwingend notwendig ist. Weitere Gründe währen, wenn Sie der Verarbeitung durch Dritter zugestimmt haben, eine rechtliche Verpflichtung besteht, oder auf Basis eines berechtigten Interesses. Letzteres schließt das Hosting der Webseite (Webhoster bzw. Provider) ein. Wir bedienen uns gem. Art. 28 DSGVO eines Auftragsverarbeiters, der mit unserem Unternehmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, wonach dieser Dienstleister Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nach unseren Vorgaben bzw. auf Grundlage dieser Erklärung verarbeiten darf.
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Die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolgt in den meisten Fällen zur Marktforschung, um in weiterer Folge aus dem Nutzungsverhalten Interessen der einzelnen Nutzer ableiten zu können, sodass eine personalisierte Werbeanzeige, welche das Interesse der Nutzer wecken könnte, in den einzelnen sozialen Netzwerken geschalten werden kann. Das Nutzungsverhalten wird in den meisten Fällen in Form von Cookies am Rechner gespeichert - insbesondere, wenn die Nutzer Mitglied des jeweiligen sozialen Dienstes sind und eingeloggt sind.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Bereitstellung von Informationen und einer effektiven Kommunikation zu unseren Kunden. Detaillierte Informationen über die jeweilige Verarbeitung der personenbezognen Daten, sowie einer Opt-Out Möglichkeit (Recht auf Widerspruch) sowie im Fall von Auskunftsanfragen, verweisen wir auf die Angaben der jeweiligen Anbieter, welche nachfolgend in Form von Links aufgelistet sind. Dies ergibt sich daraus, dass nur die jeweiligen Anbieter von sozialen Netzen einen Zugriff auf die personenbezogenen Daten besitzen und dadurch notwendige Maßnahmen ergreifen können.
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Beispiel (Erste Zeile muss immer so aussehen!!):
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Produkt | 20 | 10 |
Produkt 2 | 20 | 10 |
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