Pyrotechnische Gegenstände führten Montagnachmittag zum Brand einer Thujenhecke. Kinder hatten zuvor mit den Feuerwerkskörpern gespielt. Verletzt wurde niemand. Die Polizei mahnt zur Vorsicht.
Kurz nach 15.30 Uhr wurden Einsatzkräfte gestern über den Brand im Garten eines Reihenhauses alarmiert. Dort hatte eine Hecke Feuer gefangen, wobei insgesamt sechs Thujen in Brand geraten waren. Einsatzkräfte der Feuerwehr Zeltweg konnten den Brand rasch löschen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. An der Hecke entstand jedoch Sachschaden.
Kinder hantierten mit „Bodenwirbel“
Wie die Ermittlungen ergaben, hatten fünf Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren mit pyrotechnischen Gegenständen hantiert. Sie alle stammen aus einer Wohnsiedlung und zündeten einen sogenannten „Bodenwirbel“. Dabei handelt es sich um einen Feuerwerkskörper der Kategorie „F1“. Darunter versteht man Feuerwerkskörper, von denen grundsätzlich eine sehr geringe Gefahr ausgeht und die einen vernachlässigbaren Lärmpegel aufweisen (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, etc.). Derartige Artikel sind laut Pyrotechnikgesetz ab zwölf Jahren und ohne Berechtigung zu erwerben.
Sorgsamer Umgang mit Pyrotechnik geboten
Woher die Pyrotechnikartikel im konkreten Fall stammen und wie sie in die Hände der Kinder kamen, ist noch Gegenstand andauernder Ermittlungen. Der gegenständliche Fall zeigt jedoch, dass auch von Feuerwerkskörpern mit vermeintlich „geringer Gefahr“ ein Gefahrenpotenzial ausgehen kann. Ein rücksichtsvoller Umgang mit jeglichen Feuerwerkskörpern ist daher geboten!
Bereits Mitte November dieses Jahres wurden in Voitsberg zwei Buben im Alter von zehn und elf Jahren beim Hantieren mit Pyrotechnik verletzt. Sie hatten die Feuerwerkskörper ohne jegliche Kennzeichnung von einem Onkel erhalten.