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LPD: Information zur Erfassung von „Vertriebenen“ in der Steiermark

Information zur Erfassung von „Vertriebenen“ in der Steiermark

Mit der in Kraft getretenen Verordnung zum temporären Schutz (sogenannte Vertriebenen-Verordnung) wird flüchtenden Menschen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch geholfen. Behörden klären auf, wie und wo dies in der Steiermark möglich ist. Zeitgleich werden Formulare zur Verfügung gestellt. Auch mobile Erfassungen in den Regionen sind in Planung. 

Bereits seit vergangenem Samstag haben sogenannte „Vertriebene“ in der Steiermark die Möglichkeit, sich im Rahmen der Vertriebenen-Verordnung erfassen zu lassen. Dies ermöglicht Schutzberechtigten in der Folge – vorerst für ein Jahr – die Inanspruchnahme von diversen Hilfeleistungen. In der Steiermark nimmt die Aufgabe der Erfassung die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) der LPD Steiermark wahr.

Auch wenn erfahrungsgemäß in etwa 80 Prozent der in Österreich ankommenden Menschen aus der Ukraine in andere Länder weiterreisen wollen, so erfasste die Fremdenpolizei in den ersten vier Tagen bundesweit bereits etwa 4.700 Personen im Rahmen dieser Verordnung. Dabei wird die Identität der Personen unter anderem anhand von Dokumenten überprüft sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung (Lichtbild, Fingerabdrücke) veranlasst. Dieser Vorgang nimmt in etwa zehn Minuten pro Person in Anspruch. (Hinweis: Das für die Erfassung erforderliche Formular sowie das dazugehörige Infoblatt stehen im Anhang als Download zur Verfügung). Die erfassten Datensätze werden in der Folge digital dem für das Verfahren zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die Ausstellung des sogenannten „Ausweises für Vertriebe“ folgt letztlich von der Staatsdruckerei. Dieser gilt als Nachweis für sämtliche Unterstützungsleistungen. Zudem sorgen die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) sowie dafür vorgesehen Stellen des Landes Steiermark und der NGOs für die Zuweisung von Quartieren sowie die Organisation von notwendigen Transporten. 

Mit Mittwoch, 16. März 2022, nahm die zentrale Erfassungs-Stelle im Ankunftszentrum der Messe Graz (Halle D) ihren Betrieb auf. Möglich macht dies eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesstellen sowie Einsatzorganisationen und NGOs. Bei der weiteren vom Bund angeführten Stelle in der Steiermark (BBU Verteilerquartier Graz/Herrgottwiesgasse) handelt es sich derzeit um keine direkte Anlaufstelle. Hier finden aktuell Erfassungen lediglich über Zuweisung bzw. nach Aufforderung statt (Achtung: Keine eigenständige Erfassung von direkt ankommenden Menschen).

Mobile Erfassung in Regionen in Planung

Zusätzlich zum bereits bestehenden Angebot prüft die Fremdenpolizei aktuell auch Möglichkeiten einer mobilen Erfassung. Dabei wird vor allem an Menschen gedacht, die selbst keine Möglichkeit haben eine bestehende Erfassungs-Stelle aufzusuchen. Doch auch größeren ukrainischen Personengruppen in den Regionen soll dies bei Bedarf entgegenkommen. Derzeit sind mobile Erfassungen im Raum Leoben, Liezen und Ilz im Gespräch. Ob ein solcher Bedarf überhaupt besteht bzw. bis wann der Betrieb starten kann, ist aktuell noch offen.

 

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