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KS: Betretungs- und annäherungsverbot für Vater nach Körperverletzung

Betretungs- und annäherungsverbot für Vater nach Körperverletzung

In einem Wohnhaus im Bezirk St. Veit/Glan kam es am 23.08., abends zu einer Auseinandersetzung zwischen einem alkoholisierten 44-jährigen Mann und einem seiner minderjährigen Kinder. Dabei schrie der Mann seinen Sohn lautstark an und schüttelte ihn mehrmals, worauf das Kind aus dem Haus flüchtete und die nicht im Haus anwesende Mutter verständigte. Als die Mutter den Mann zur Rede stellen wollte, attackierte der 44-Jährige die Frau und schlug ihr ins Gesicht.

Im Zuge der weiteren Amtshandlung durch die verständigten Polizeibeamten, verhielt sich der Mann äußerst aggressiv und musste vorübergehend festgenommen werden.

Gegen ihn wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot, sowie ein Waffenverbot ausgesprochen und er wird nach Abschluss der Erhebungen angezeigt.

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