Die Bundesregierung hat heute eine Reform der Besitzstörungsklagen auf den Weg gebracht: Durch das Gesetz können missbräuchliche Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen unprofitabel gemacht werden.
Mobilitätsclub sieht jahrelangen Einsatz für Konsumenten belohnt "Endlich gibt es wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um der gezielten Abzocke etwas Wirksames entgegenzusetzen", freut sich Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.
Senkung von spezifischen Anwaltstarifen und Gerichtsgebühren bei Besitzstörungsklagen
Nach dem im Ministerrat beschlossenen, überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt werden. Durch die Senkung der Kosten für eine eingebrachte Besitzstörungsklage auf ca. 200 Euro wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen wie derzeit an die 400 Euro zu verlangen. Zudem soll Rechtssicherheit geschaffen werden, indem Besitzstörungsstreitigkeiten künftig der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht werden. Dadurch könnte beispielsweise die Frage höchstgerichtlich geklärt werden, ob bereits das Wenden auf einem Privatparkplatz für wenige Sekunden eine Besitzstörung darstellt.
Der ÖAMTC als Interessenvertretung von mehr als 2,6 Mio. Mitgliedern bemüht sich seit vielen Jahren, systematischer Abkassiererei einen Riegel vorzuschieben. Martin Hoffer meint: "Wir werden allerdings weiter gefordert sein, der Abzocke mit vorgeblichem Besitzschutz wirksam entgegenzutreten und beispielsweise auf kreative Umgehungen reagieren zu müssen. In diesem Sinne appellieren wir vor allem an die Gerichte, verantwortungsbewusst zwischen berechtigten Interessen von tatsächlich in ihrem Besitz gestörten Privatpersonen und finanziellen Interessen von Geschäftemachern zu unterscheiden."
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