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Renault:

Der Autofahrer bleibt auch 2021 die Melkkuh

Mit Jahresbeginn und im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Was schon jetzt bekannt ist, sind die Erhöhung von Verkehrsstrafen, die stark steigende NoVA und der Elektroautoförderung.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2021 um 1,5 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 92,50 Euro, jene für Motorräder 36,70 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 27,80 für Pkw bzw. 13,90 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,50 Euro für Pkw bzw. 5,50 Euro für Motorräder.

Eine Anhebung der Strafrahmen für Rasereidelikte bis zu 5000 ist denkbar, ebenso eine Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, um die Strafzahlung sicherzustellen. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen. „Der Forderungskatalog aus dem Bereich der Grünen lässt noch eine Menge an möglichen weiteren Forderungen erahnen“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Gurtwarner sind künftig auch für Beifahrer- und Rücksitze in neu zugelassenen Fahrzeugen vorgeschrieben.

Digitaler Radioempfang ist bereits seit Dezember 2020 vorgeschrieben. Genauer muss in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M ein Empfänger eingebaut sein, der zumindest den Empfang des digitalen terrestrischen Rundfunk (DAB+) ermöglicht.

Förderung für den Kauf von E-Autos bleibt für Privatpersonen unverändert ( 5000 Euro für privat angeschaffte E-Pkw, 2500 Euro für Plug-in-Hybride). Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5000 Euro auf 4000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2500 Euro auf 2000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben, wodurch ab dem kommenden Jahr für Private wie auch für Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist, wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für gut die Hälfte aller neuen Pkw. In jenen Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet beispielsweise bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020. Der Höchststeuersatz wird von 32 auf 50 Prozent angehoben.

Die NoVA steigt für Pkw im Juli 2021 nochmals und anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 massiv. Ganz besonders trifft es größere und damit verbrauchsstärkere Autos, letztlich trifft es aber fast alle Neuwagenkäufe, vom Kleinwagen bis zum Van für die Familie: So zahlt man zum Beispiel für einen Hyundai i10 1.0 Benziner im Jahr 2021 noch keine NoVA, im Jahr 2024 sind aber selbst bei diesem Kleinwagen 104 Euro fällig. Familien mit größerem Platzbedarf müssten für einen VW Sharan Family 1,4 TSI im Jahr 2024 sogar rund 3.000 Euro zusätzlich an NoVA bezahlen.

Ab 1. Juli 2021 fällt auch für Klein-Lkw, wie zum Beispiel Kastenwagen, aber auch Pick-ups NoVA an. Wie auch bei Pkw wird es anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 Verschärfungen hierbei geben. Bei den jährlichen Verschärfungen für Pkw und Klein-Lkw wird gleich an mehreren Schrauben gedreht: Sinkende CO2-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen.

Für Motorräder soll - ebenfalls ab 1. Juli - eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen.

Wichtig zu wissen - für die NoVA-Erhöhung per 1. Juli 2021 gibt es auch eine Übergangsregelung: Wer vor dem 1. Juni 2021 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag beim Händler für ein Neufahrzeug abschließt, das vor dem 1. November 2021 geliefert wird, der zahlt noch die NoVA, wie sie vor der Erhöhung im Juli gegolten hat.

Positives zur NoVA gibt es für Menschen mit Behinderungen: Ab 1. Juli 2021 ist bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bislang ist dies nur beim Kauf möglich.

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich aber nichts an der Besteuerung.

Verschärfung beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 138 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung.

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