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KS: Was uns 2023 erwartet

Was uns 2023 erwartet

Die Teuerung war eines der bestimmenden Themen im alten Jahr und wird das Land auch 2023 beschäftigen. Reformen wie die teilweise Abschaffung der kalten Progression oder die Valorisierung weiterer Sozialleistungen, die mit Jahreswechsel zum Tragen kommen, sollen für Entlastung sorgen. Auch darüber hinaus ist so manches neu im neuen Jahr.

Starkes Plus bei Gehältern und Pensionen

Die anhaltende Teuerung - das Wirtschaftsforschungsinstitut rechnet 2023 mit einer Inflation von 6,5 Prozent - spiegelt sich in den Erhöhungen von Löhnen, Gehältern und Pensionen wider. In der Sozialwirtschaft gibt es ein Gehaltsplus von 8 Prozent, bei den Metallern sind es 7,4. Im öffentlichen Dienst und im Handel haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils auf eine Erhöhung um 7,3 Prozent geeinigt. Die Pensionssteigerung beträgt zwischen 5,8 und 10,2 Prozent.

Weitere Sozialleistungen werden valorisiert

Die Sozialhilfe und die Ausgleichszulage wurden schon bisher jährlich an die Inflation angepasst, angesichts der starken Teuerung einigte sich die Koalition nun auch auf eine Valorisierung weiterer Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe, dem Kinderabsetzbetrag, dem Kinderbetreuungsgeld und der Studienbeihilfe. Angepasst werden ab dem kommenden Jahr auch Rehabilitations-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld sowie der Familienzeitbonus.

Kalte Progression wird großteils abgeschafft

Bisher konnte eine Gehaltserhöhung dazu führen, dass sich Menschen tatsächlich weniger leisten konnten als davor. Der Grund ist neben der Inflation auch das österreichische Steuersystem: Wer mehr verdient, muss einen höheren Steuersatz entrichten. Um die sogenannte kalte Progression abzuschaffen, müssen die Tarifstufen und Absetzbeträge regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Mit dem 1. Jänner wird eine jährliche Anpassung der Grenzbeträge um zwei Drittel der Inflation eingeführt. Von der Abgeltung des verbleibenden Drittels sollen verstärkt kleinere und mittlere Einkommen profitieren, die Grenzbeträge für die untersten beiden Tarifstufen werden stärker erhöht. Gesenkt wird im kommenden Jahr auch die dritte steuerpflichtige Tarifstufe der Einkommenssteuer. Ab 1. Jänner von 42 auf 41 Prozent, ab 1. Juli dann auf 40 Prozent.

Pensionisten werden kreditwürdig

Banken müssen laut einer Novelle ab 1. April bei der Vergabe stärker auf die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten abstellen, als auf die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers. Der Tod eines Kreditnehmers darf zudem nicht mehr automatisch zur Kündigung eines Kreditvertrags führen. Die Erben sollen entscheiden können, als Gesamtrechtsnachfolger in den Kreditvertrag einzutreten. 

Einheitliche Regeln bei Gelber Tonne

Ab 1. Jänner 2023 werden in ganz Österreich alle Kunststoffverpackungen wie etwa Joghurtbecher, Plastiksackerl oder Tuben gemeinsam mit Plastikflaschen und Getränkekartons in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt. Dadurch wird ein Sammelplus von 20 Prozent bei Kunststoffverpackungen erwartet, was helfen soll, die europaweite Recyclingquote zu erreichen: Bis 2025 soll die Hälfte aller Verpackungen recycelt werden.

Höhere CO2-Abgabe macht Autofahren wieder etwas teurer

Erst im Herbst 2022 eingeführt, steigt die CO2-Bepreisung zum Jahreswechsel von 30 auf 32,5 Euro pro Tonne. Autofahren wird damit minimal teurer: Ein Liter Benzin wird künftig 0,7 Cent, ein Liter Diesel 0,8 Cent mehr kosten. In einer Zeit der expoldierenden Kosten für alle Bürger, nicht gerade der intelligenteste Schritt dieser Regierung.

Vignettenpreise

Die 10-Tages-Vignette kostet ab 2023 30 Cent mehr, also 9,90 statt 9,60 Euro. Der Preis für die Zwei-Monats-Vignette steigt um 80 Cent auf 29 Euro. Die Jahresvignette kostet im kommenden Jahr 96,40 und damit 2,60 Euro mehr als 2022. 

Wohnkostenzuschuss 

Die Regierung stellt den Bundesländern 50 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Wohnschirms zur Verfügung.

Wohnmobile 

Ab 1. Juni richtet sich die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5t hzGG), bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW.  

Schrittweise Umsetzung der Pflegereform

Nach der Auszahlung eines Pflegebonus für Beschäftigte im Gesundheitsbereich im Dezember werden mit Jahreswechsel weitere Schritte der Pflegereform umgesetzt. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege gibt es künftig ab dem 43. Lebensjahr eine sechste Urlaubswoche, außerdem erhalten Pflegekräfte in Heimen ein Zeitguthaben von zwei Stunden für Nachtdienste. Als neue Ausbildungsform kommen zudem Pflegeschulen, die bisher als Schulversuch geführt wurden. Ab Mitte 2023 gibt es auch für pflegende Angehörige mit geringem Einkommen einen Bonus in der Höhe von 750 Euro, ab 2024 gibt es den doppelten Betrag. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen 1.500 Euro netto nicht überschreitet, der Angehörige mindestens Pflegestufe vier hat und die Betroffenen seit mindestens einem Jahr im gleichen Haushalt leben.

Vergünstigungen bei HPV- und Grippeimpfung

Um mehr Menschen vor Krebsarten zu schützen, die durch humane Papillomviren hervorgerufen werden, wird die HPV-Impfung Männern und Frauen künftig bis zum 21. Geburtstag kostenlos angeboten. Auch die Grippeimpfung wird günstiger: Hier ist nur mehr die Rezeptgebühr zu bezahlen.

Tierschutzgesetz verbietet neue Vollspaltenböden

Ab 2023 sind Vollspaltenböden in der Schweinehaltung in neuen und umgebauten Ställen verboten. Abgesehen von der Schweinehaltung bringen Neuerungen im Tierschutzgesetz auch ein Verbot des "Kükenschredderns" sowie strengere Bestimmungen bei Tiertransporten und mehr Auslauf für Rinder.

Maklerprovision

Mieterinnen und Mieter müssen ab 1. Juli die Maklergebühr nicht mehr bezahlen, sondern die Vermieter, es gilt also das "Bestellerprinzip".

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA (einmalige Zahlung für Neufahrzeuge) steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Dies entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies beispielsweise ein Plus von 300 Euro gegenüber 2022. Für verbrauchsstärkere Autos wird es noch teurer: Pkw, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als ca. 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro). 

Pendlerpauschale

Erhöhte Beträge für Pendlerpauschale und Pendlereuro laufen am 1. Juli 2023 aus.

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ATM Recyclingsystems GmbH entwickelt, fertigt und serviciert Hochleistungs- Metallrecyclingsysteme für die Aufbereitung von Metallschrott und Reststoffen der metallverarbeitenden Industrie. Basierend auf der weltweit bewährten Arnold-Technologie hat sich das Unternehmen auf optimale Metallrecycling- Technik spezialisiert. 

Das kannst Du bei uns lernen

  • Maschinen und Anlagen montieren, in Betrieb nehmen und einstellen
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  • Verantwortungsbewusstsein & Lernbereitschaft
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Entgelt und Benefits: Das kollektivvertragliche Lehrlingseinkommen (14 x pro Jahr) beträgt:

  1. Lehrjahr      €   932,00 brutto
  2. Lehrjahr      € 1.085,00 brutto 
  3. Lehrjahr      € 1.410,50 brutto 
  4. Lehrjahr      € 1.886,50 brutto 

Dauer der Lehre: 3,5 Jahre

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