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KS: Waldbrandgefahr in schneefreien sonnseitigen Lagen

Waldbrandgefahr in schneefreien sonnseitigen Lagen

Derzeit herrscht eine differenzierte Gefahrensituation in der gesamten Steiermark. Rauchen und offenes Feuer ist verboten!

In allen steirischen Bezirken wird von den Bezirksverwaltungsbehörden in den nächsten Tagen die sogenannte „Waldbrandverordnung“ erlassen. Laut dieser Verordnung ist für jedermann das Hantieren mit offenen Feuer sowie das Rauchen im Wald oder im Gefährdungsbereich des Waldes verboten und kann mit einer Geldstrafe von 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden. In Österreich werden 85 Prozent der Waldbrände von Menschen, oftmals durch Fahrlässigkeit, verursacht. Diese Waldbrände sind durch vernünftiges Handeln vermeidbar. Waldbrände führen nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden. In den Flammen sterben auch unzählige Tiere.

Der Waldbrand nördlich von Frohnleiten hat einmal mehr gezeigt, dass die Waldbrandgefahr insbesondere in den schneefreien sonnseitigen Lagen hoch ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass im Frühjahr die Gefahr von Waldbränden aufgrund der noch trockenen Biomasse in den Wäldern (zum Beispiel Schlagvegetation aus dem Vorjahr) als sehr kritisch einzustufen ist. Insbesondere das prognostizierte warme und trockene Wetter lässt die Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen deutlich ansteigen. Landesrat Hans Seitinger mahnt daher zur besonderen Vorsicht, denn die meisten Waldbrände sind vermeidbar.


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