Die Arbeitsinspektion kontrolliert laufend - meist unangekündigt - die Einhaltung der vielen gesetzlichen Vorschriften vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Kleine Gasthäuser und Friseure genauso wie z.B. Tischlereien oder Großbetriebe. Die Arbeitsinspektion ist die berufene Behörde zur Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes, deswegen dürfen die Kontrollen nicht verweigert werden.
Für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen sind die ArbeitgeberInnen verantwortlich.
Wenn der Arbeitsinspektor eine Übertretung von Vorschriften feststellt, erfolgt zunächst eine Beratung und eine schriftliche Aufforderung, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer angemessenen Frist herzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, erfolgt eine Anzeige an Bezirkshauptmannschaft/Magistrat.
Schwere Übertretungen werden ohne Aufforderung zur Mängelbehebung sofort angezeigt.
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