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Hyden: Der Arbeitsinspektor kommt

Der Arbeitsinspektor kommt

Die Arbeitsinspektion kontrolliert laufend - meist unangekündigt - die Einhaltung der vielen gesetzlichen Vorschriften vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Kleine Gasthäuser und Friseure genauso wie z.B. Tischlereien oder Großbetriebe. Die Arbeitsinspektion ist die berufene Behörde zur Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes, deswegen dürfen die Kontrollen nicht verweigert werden.

Für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen sind die ArbeitgeberInnen verantwortlich.

Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz regeln beispielsweise:

  • die Ermittlung und Beurteilung der bestehenden Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen (Evaluierung)
  • den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
  • den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien, Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie zum Beispiel Lärm,
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
  • die Unterweisung der Mitarbeiter und notwendige Untersuchungen,
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
  • die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren sowie
  • die Arbeitszeit und Arbeitsruhe.

Wenn der Arbeitsinspektor eine Übertretung von Vorschriften feststellt, erfolgt zunächst eine Beratung und eine schriftliche Aufforderung, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer angemessenen Frist herzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, erfolgt eine Anzeige an Bezirkshauptmannschaft/Magistrat.

Schwere Übertretungen werden ohne Aufforderung zur Mängelbehebung sofort angezeigt.

Rüsten Sie sich für Kontrollen des Arbeitsinspektorates

Die erfahrenen Sicherheitsfachkräfte des QSE24 - Teams unterstützen Sie mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.

Wir erstellen für Sie ein Sicherheit- und Gesundheitspaket, das Ihnen hilft, Ihre Pflichten als Arbeitgeber einwandfrei zu erfüllen und Ihr persönliches Haftungsrisiko einschränkt.

Dies beinhaltet in der Regel:

  • Evaluierung - Ermittlung und Beurteilung der Gefahren inkl. Dokumentation
  • Sicherheitsunterweisung und Schulung von Mitarbeitern, Fremdfirmen und Leiharbeitern
  • Begehung der Arbeitsstätte
  • Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
  • Unterstützung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Ausarbeitung spezieller SiGe-Vorschriften und Betriebsanweisungen

Für nähere Informationen zu unseren Leistungen in diesem Bereich kontaktieren Sie unsere QSE24 Partner:

ASCO ENGINEERING GmbH per E-Mail r.sagl@asco-engineering.at oder telefonisch unter folgender Nummer: +43 (664 9643964)
http://www.asco-engineering.at/

QM-Tech GmbH per E-Mail office@qm-tech.at oder telefonisch unter folgender Nummer: +43 (7242 206342)
http://www.qm-tech.at/sicherheitstechnik/

Allsystem GmbH per E-Mail office@allsystem.at oder telefonisch unter folgender Nummer: +43 (676 7557694)
http://www.allsystem.at/

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