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Osterfeuer: Was heuer erlaubt ist

Erstmals seit drei Jahren werden heuer am Osterwochenende wieder in großem Stil Brauchtumsfeuer stattfinden. Erlaubt sind Osterfeuer ausschließlich in der Zeit vom Karsamstag, 15.00 Uhr, bis Ostersonntag, 3.00 Uhr, aber nicht überall.

Seit 2020 gab es pandemiebedingt keine Osterfeuer und heute erwartet die Feuerwehr wieder flächendeckend Brauchtumsfeuer, wenngleich es seit 2011 strenge Regelungen gibt, die in der Brauchtumsverordnung des Landes Steiermark festgelegt sind und in der Luftreinhalteverordnung. In der Landeshauptstadt Graz sind Brauchtumsfeuer ganzjährig verboten. In einzelnen Gemeinden in den Bezirken Graz Umgebung, Leibnitz oder Südoststeiermark ist nur ein Osterfeuer pro Gemeinde erlaubt. Um die Schadstoffproduktion möglichst gering zu halten, dürfen ausschließlich trockene Pflanzenreste verwendet werden. „Was man keinesfalls verwenden darf sind Abfälle. Was auch nicht ins Osterfeuer gehört, ist frischer Strauchschnitt oder altes Laub oder feuchtes Holz – man sollte trockenes Holz verwenden, um das Osterfeuer möglichst rauchfrei zu gestalten“, sagt Thomas Pongratz vom Referat Luftreinhaltung des Landes. Um das Feuer überschaubar zu halten, empfehlen die Feuerwehren, keine übergroßen Feuerstellen anzuhäufen. Zu Bäumen müssen mindestens 40 Meter und zu Häusern 50 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es dürfen keine Brandbeschleuniger eingesetzt werden, und bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Auch wenn nur die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde verpflichtend ist, bittet die Feuerwehr um freiwillige Meldung, um Fehlalarme zu vermeiden und im Notfall schnell reagieren zu können.

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