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ÖAMTC: E-Scooter Welche Neuerungen gelten ab 1. Mai 2026?

E-Scooter Welche Neuerungen gelten ab 1. Mai 2026?

Änderungen für E-Scooter und E-Bikes, Erlaubnis von Kamerakontrollen, neue Regeln für E-Mopeds erst ab Herbst.E-Scooter offiziell zum Fahrzeug erklärt.

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt etliche Änderungen:
Neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Automatisierte Zufahrtskontrollen in Fahrverbots- und verkehrsberuhigten Zonen: ab 1. Mai 2026

Führerscheinrecht mit verschärften Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug: ab 1. September 2026

Neue Regeln für E-Mopeds: ab 1. Oktober 2026

Ziel der StVO-Novelle ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die zunehmende Nutzung alternativer Fortbewegungsmittel zu reagieren. Der ÖAMTC informiert über die wichtigsten Änderungen und was Verkehrsteilnehmer ab sofort beachten müssen.

E-Scooter:

Beleuchtung, Reflektoren, Blinker, Hupe und Helmpflicht bis 16 Jahre verpflichtend

Mit 1. Mai 2026 werden E-Scooter offiziell zum Fahrzeug erklärt. Sie müssen dann folgende Ausstattungen haben: eine Bremse, Hupe/Klingel, zwei weiße Rückstrahler/-folien nach vorne, zwei rote Rückstrahler/-folien nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler/-folien zur Seite, einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zudem ein weißes ruhendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, letzteres darf auch blinken. Die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker wird auf 0,5 gesenkt. Unter 16 Jahren gilt künftig eine Helmpflicht. Zudem regelt die Novelle ausdrücklich, dass ausnahmslos nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und keine Güter, etwa an der Lenkstange, transportiert werden dürfen. E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist.

Die 36. StVO-Novelle schafft außerdem die rechtliche Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen - wie sie z. B. für die Wiener Innenstadt geplant sind. Kameras sollen mehrspurige Fahrzeuge identifizieren, die unerlaubt in solche Zonen einfahren. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass datenschutzkonform nur Fahrzeugkennzeichen und nicht etwa Passanten, Rad- oder Motorradfahrer gefilmt oder aufgenommen werden.

Änderungen für E-Bikes:

Auch für E-Bikes tritt mit 1. Mai 2026 eine erweiterte Helmpflicht in Kraft - sie gilt für Lenker bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Kamerakontrollen erlaubt:

Die 36. StVO-Novelle schafft außerdem die rechtliche Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen - wie sie z. B. für die Wiener Innenstadt geplant sind. Kameras sollen mehrspurige Fahrzeuge identifizieren, die unerlaubt in solche Zonen einfahren. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass datenschutzkonform nur Fahrzeugkennzeichen und nicht etwa Passant:innen, Rad- oder Motorradfahrende gefilmt oder aufgenommen werden.

Änderungen für E-Mopeds ab Oktober - Zeit aktiv zur Umstellung nutzen:

Die größte Systemänderung betrifft sogenannte E-Mopeds: Ab 1. Oktober 2026 stuft die Novelle diese Fahrzeuge - oft von Lieferdiensten genutzt - als Kraftfahrzeuge ein. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht. "Das spätere Inkrafttreten dieser Neuerung gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Wenn sie ihre Fahrzeuge weiter nutzen wollen, brauchen die Lenker einen Führerschein. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden", erklärt Wolf. Inwiefern das in der Praxis möglich ist, wird sich erst zeigen.

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