Was sich 2024 alles ändert
Das kommende Jahr bringt viele Neuerungen. Was teurer wird und man mehr Geld bekommt oder sparen kann. Eine kurze Übersicht.
Das wird 2024 teurer:
- CO2-Abgabe: Die Klimasteuer auf fossile Energieträger wird mit Jahreswechsel um 3,7 Cent auf 13,5 Cent je Liter Diesel bzw. um 3,4 Cent auf 12,3 Cent je Liter Benzin angehoben.
- Rezeptgebühr: Diese steigt von derzeit 6,85 Euro pro Packung auf 7,10 Euro.
- NoVA-Erhöhung: Die Normverbrauchsabgabe, die beim Neuwagenkauf einmalig fällig wird, steigt für alle Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 je Kilometer produzieren. Damit kommt es bei allen reinen Benzinern und Diesel-Pkw zu einer Erhöhung. Für einen Wagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro bedeutet das laut ÖAMTC-Rechnung einen Aufschlag von 300 Euro. Bei Motorrädern mit über 125 ccm steigt die NoVA 2024 erstmals automatisch. Für ein Motorrad mit rund 100 Gramm CO2-Ausstoß steigt sie um einen Prozentpunkt. Motorräder bis 125 ccm und Elektroautos sind weiterhin von der NoVA befreit.
- Service-Entgelt E-Card: Die pro Kalenderjahr fällige Gebühr steigt von 12,95 Euro auf 13,80 Euro.
- Motorbezogene Versicherungssteuer: Für fast alle Autos, die ab 1. Jänner erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, fällt sie um 34,56 Euro im Jahr höher aus als 2023. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
- ORF-Beitrag: Ab 1. Jänner sind alle Hauptwohnsitz-Adressen gesetzlich verpflichtet den ORF zu finanzieren, selbst wenn sie kein Empfangsgerät besitzen bzw. betreiben. Die Gebühr macht 15,30 Euro im Monat aus. Hinzu kommt eine monatliche "Landesabgabe" in Höhe von 4,70 Euro. Übrigens die teuerste Landesabgabe in Österreich.
- Kfz-Abnahme: Ab März 2024 können Rasern ihre Autos abgenommen und versteigert werden. Möglich ist das bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. über 90 km/h außerhalb von Ortschaften.
- E-Card: Ab 2024 sind nur noch E-Cards mit Foto zulässig. Ausnahmen gelten für Kinder unter 14, Rentner über 70 und Personen in den Pflegestufen 4, 5, 6 und 7.
- Autobahnvignette: Für die Pkw-Jahresvignette 2024 zahlt man unverändert 96,40 Euro, bei Motorrödern gibt es eine leichte Anhebung um 30 Cent auf 38,50 Euro. Das 2-Monats-Pickerl wird etwas günstiger und kostet nun 28,90 Euro (Pkw, statt 29,00 Euro) bzw. 11,50 Euro (Bike, statt 14,50 Euro). Der Preis für die Zehn-Tages-Vignette steigt von 9,90 Euro auf 11,50 Euro (Pkw), fürs Motorrad sinkt er von 5,80 Euro auf 4,60 Euro. Völlig neu: die rein digitale 1-Tages-Vignette. Die kommt auf 8,60 Euro (Pkw) bzw. 3,40 Euro (Motorrad). Grund für die Änderungen ist eine neue fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Typen. Die sieht vor, dass die 2-Monats-Vignette 30 Prozent des Preises einer Jahres-Vignette, die 10-Tages-Vignette zwölf Prozent, die 1-Tages-Vignette neun Prozent kostet.
- Vignetten-Mitnahme: Ebenfalls neu – künftig kann ein Mal pro Kalenderjahr bei einer Kennzeichenänderung eine Umregistrierung der digitalen Vignette vorgenommen werden. Das kostet 18 Euro.
- Mietpreisbremse: Künftig werden Mietpreiserhöhungen ausschließlich mit 1. April stattfinden. In den Jahren 2025 und 2026 dürfen Kategoriemieten und Richtwertmieten um maximal fünf Prozent angehoben werden, für 2024 sind hier keine Erhöhungen vorgesehen. Auch bei den gemeinnützigen Wohnungen wird ein Fünf-Prozent-Deckel eingezogen. Mit 1. April 2024 können sich die Beiträge also um nicht mehr als fünf Prozent erhöhen. Private Mieten sind von der Regelung ausgenommen.
Aber es gibt auch positives:
- Sozialleistungen: Sämtliche Sozial- und Familienleistungen werden um die Inflation erhöht. Sie steigen somit um 9,7 Prozent. Das gilt etwa für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag sowie Schüler- und Studienbeihilfe.
- Pensionen: Renten werden bis zu einer Höchstpension von 5.850 Euro brutto im Monat um 9,7 Prozent angehoben. Bei höheren Gesamtpensionseinkommen gibt es pauschal 567,45 Euro brutto im Monat mehr.
- Geringfügige Beschäftigung: Die monatliche Einkommensgrenze wird von 500,91 Euro auf 518,44 Euro brutto im Monat angehoben. 518,44 Euro im Monat ist auch das erlaubte Zusatzeinkommen bei Frühpension.
- Pflegegeld: Die Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Menschen steigt mit Jahreswechsel um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,80 Euro monatlich netto in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich 2024 auf 1.500 Euro.
- Überstunden: Als Anreiz zur Mehrarbeit können Arbeitgeber für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei auszahlen. Die Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2024.
- Mitarbeiterprämie: Auch 2024 können in Summe 3.000 Euro steuer- und abgabenbefreit an Mitarbeiter ausbezahlt werden. Allerdings wurden die Regeln verschärft.