Bitte Vorsicht, wenn ihr neue Versicherungen abschließt. Es gibt bei manchen Versicherungssparten sogenannte Wartefristen.
Das bedeutet, dass erst nach dem Ablauf einer gewissen Frist, zum Beispiel drei Monaten, erst der Versicherungsschutz beginnt. Erkundige dich also immer bei deinem Versicherungsmakler, ob es Wartefristen gibt.
Beispiele:
Rechtsschutzversicherung – allgemeine Wartefrist von 3 Monaten
Krankenversicherung – 9 Monate bei Schwangerschaft, 6 Monate bei Zahntarifen
usw.
Du arbeitest gerne im Team, packst mit an und hast Freude an der Zubereitung von Speisen? Dann werde Teil unseres Teams!
Die Entlohnung erfolgt nach den geltenden Kollektivverträgen für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe. Eine Überzahlung ist – abhängig von Qualifikation und Erfahrung – möglich.
Bewirb dich jetzt bei:
Gasthof Schweizerhof
z. Hd. Caroline Birnstingl
Zentrumstraße 2–4
8724 Spielberg
Telefon: +43 650 2170970
Wir freuen uns auf deine Bewerbung und darauf, dich kennenzulernen!