Kennt ihr die 72h-Regel?
Ist dein Haus oder deine Wohnung für länger als drei Tage (72h) unbewohnt, müssen Vorkehrungen gegen eventuelle Wasserschäden getroffen werden. Ihr müsst den Hauptwasserhahn absperren und Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu Frostschäden kommt.
Du arbeitest gerne im Team, packst mit an und hast Freude an der Zubereitung von Speisen? Dann werde Teil unseres Teams!
Die Entlohnung erfolgt nach den geltenden Kollektivverträgen für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe. Eine Überzahlung ist – abhängig von Qualifikation und Erfahrung – möglich.
Bewirb dich jetzt bei:
Gasthof Schweizerhof
z. Hd. Caroline Birnstingl
Zentrumstraße 2–4
8724 Spielberg
Telefon: +43 650 2170970
Wir freuen uns auf deine Bewerbung und darauf, dich kennenzulernen!