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Von Flugreisen und Flüssigkeiten im Handgepäck

Seit dem 06. November 2006 gelten für alle Flugreisen neue Richtlinien zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa.

Generell darf pro Passagier ein Handgepäckstück mit folgendem Umfang mit in die Kabine genommen werden: 56cm x 45cm x 25cm = 126cm Gesamtumfang. Die Passagiere müssen in der Lage sein, ihr Handgepäck eigenhändig in den Gepäckfächern über den Sitzreihen zu verstauen.

Erlaubte Gegenstände im separaten Plastikbeutel mit Zipp-Verschluss:

Flüssigkeiten (zum Beispiel: Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, flüssige Kosmetik-und Toilettenartikel) oder vergleichbare Produkte dürfen in Einzelbehältnissen bis zu 100ml (auf Reisen in die USA/Kanada 90ml) in einem separaten, durchsichtigen und wiederverschließbaren "Zipp-Verschluss" Plastikbeutel von max. 20cm x 20cm oder einem Liter Fassungsvermögen mit an Bord genommen werden.

Erlaubte Gegenstände im Handgepäck:

Elektronische Geräte (z.B Notebook, Mobiltelefon, MP3 Player, Foto-, Film- Videokameras) und Arzneimittel, die während des Fluges benötigt werden (z.B. diätetische Arzneimittel), sind in einer Dosis unter 100ml (auf Reisen in die USA/Kanada 90ml) im Handgepäck erlaubt. Bei Arzneimitteln ist die Mitnahme eines ärztlichen Attests erforderlich. Babymilch und flüssige Babynahrung, auf die während des Fluges nicht verzichtet werden kann, müssen von der Begleitperson vor Abflug gekostet werden. Nicht erlaubte Gegenstände im Handgepäck sind unter anderem: Feuerzeuge (dürfen auch nicht im aufzugebenen Gepäck mitgeführt werden) und scharfe Gegenstände (z.B. Messer, Scheren, Nadeln etc).

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen: Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).

Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.

Es gilt je ein Beutel pro Person!

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. 

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Eigentlich hätte die Vorschrift im April 2010 auslaufen sollen. Alle Airports sollten nach verpflichteter Anschaffung neuer Kontrollgeräte und nach Vorstellungen der EU Kommission bis April 2014 Zeit haben, das Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck abzuschaffen, sagte EU Diplomat.   Der Regionalkurier wünscht jedenfalls einen schönen und erholsamen Urlaub. Fotos: Karl Schwarz

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