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Früchte des Waldes

Der Herbst zaubert nicht nur schöne Farben ins Land, sondern lässt auch die sogenannten Waldfrüchte bestens gedeihen. Viele Naturliebhaber zieht es nun in die steirischen Wälder um Schwammerl oder Schwarzbeeren zu sammeln. Doch wem gehören die sogenannten Waldfrüchte und wieviel darf ich davon mit nach Hause nehmen?

Das Österreichische Forstgesetz gibt jedem das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Die Früchte des Waldes gehören jedoch grundsätzlich dem Waldeigentümer. Zum Schutz des Waldes dürfen pro Tag und Person daher auf keinen Fall mehr als 2 kg Pilze gesammelt werden. Generell ist ein rücksichtvoller Umgang mit Ressourcen wichtig um den Wald für Mensch und Tier als Lebensraum zu erhalten. https://pannatura.at/wald/fruechte-des-waldes/

Fleißige Schwammerlsucher können ihre Ausbeute bei einer unserer Schwammerl-Sammelstationen in Eppenstein, Obdach, Kobenz, Gaal, Seckau & St. Veit an der Glan abgeben. 

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