Der Bundesminister für Inneres hat am 1. April 2021 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Notstandshilfe"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Durch entsprechende Festlegung in der Bundesverfassung soll verhindert werden, dass die Notstandshilfe durch „Arbeitslosengeld Neu“ ersetzt wird.
Menschen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen ein wenig „geschont“ werden.
Eine Abschaffung wäre Existenzbedrohung und es fördert die soziale Ausgrenzung."
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