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Jammernegg: Landes-Gleichbehandlungsgesetz: Für ein besseres Miteinander

Landes-Gleichbehandlungsgesetz: Für ein besseres Miteinander

Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark Sabine Schulze-Bauer lud heute Vormittag (3.11.2014) anlässlich des zehnjährigen Bestehens des erweiterten Diskriminierungsschutzes im Landes-Gleichbehandlungsgesetzes zu einem Symposium in den Wartingersaal am Karmeliterplatz in Graz. „Bereits 1997 gab es schon ein Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses regelte jedoch nur Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Zusammenhang mit der Arbeit. Mit November 2004 trat ein neues Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es kamen fünf neue Tatbestände dazu. Ebenso können sich seitdem auch Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Organe des Landes oder der Gemeinden diskriminiert fühlen, an unser Büro wenden", betont Sabine Schulze-Bauer. Das bedeutet, dass seit 1. November 2004 Personen nicht nur aufgrund des Geschlechts Diskriminierungsschutz bekommen, sondern auch aufgrund ihrer ethnischen Zughörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. „Mit der Ausweitung wurde neben der Umsetzung von EU-Richtlinien auch der gesellschaftspolitischen Entwicklung entsprochen", ergänzt die Expertin.

Im Vergleich zu den rund 55 jährlichen Anfragen, die im Jahr 2004 im Büro der Gleichbehandlungsbeauftragten einlangten, waren es heuer schon zirka 380. Die meisten betrafen das Themenfeld Beschäftigung und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, dicht gefolgt von Behinderung und Alter. Abseits der Arbeit sind Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft sehr häufig. Zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Zugang zu Sozialleistungen sowie auch zu Bildungsangeboten. Sabine Schulze-Bauer erklärt sich den Anstieg so: „Einerseits ist jedenfalls die Ausweitung der Tatbestände mitverantwortlich, aber es wurden auch gezielt Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für mehr Gerechtigkeit im Umgang miteinander gesetzt." In den letzten zehn Jahren wurde nicht nur im Landesdienst ein Frauenförderungsprogramm installiert, sondern auch drei Stadtgemeinden und das Magistrat Graz haben Richtlinien zur Frauenförderung erlassen. „Wir sind heute und auch in Zukunft enorm gefordert, für Familien beste Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie Beruf und Familie vereinbaren können. Auch der Umgang mit anderen Kulturen wird uns in den nächsten Jahren verstärkt begleiten. Offenheit und Wertschätzung anderen gegenüber und das in allen Lebensbereichen, sollte vom Lippenbekenntnis zur Realität werden", erklärt die Gleichbehandlungsexpertin die sich für die nächsten zehn Jahre wünscht, Betroffene auch weiterhin in Kooperation mit anderen Institutionen bestmöglich zur Seite stehen zu können.

Als Experten für das Symposium konnten Christopher Frank und Caroline Voithofer von der Uni Linz und Innsbruck gewonnen werden. In ihren Referaten gingen sie auf die Entwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes ebenso ein sowie auch auf die rechtliche und philosophische Herausforderung der Gleichbehandlung.

Für Fragen steht Sabine Schulze-Bauer gerne unter +43 676 8666 4826 zur Verfügung und weitere Informationen bietet die Homepage Externe Verknüpfung http://www.gleichbehandlung.steiermark.at.

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