Einwegpfand startet mit Jahresbeginn. Die Sammelquote soll von 80 Prozent im Jahr 2025 auf 90 Prozent 2027 gesteigert werden. Was sich ab Jänner für Konsumenten konkret ändern wird.
Mit 1.Jänner 2025 startet in Österreich das neue Einwegpfandsystem für Kunststoffflaschen und Metalldosen. Im Rahmen des riesigen Kreislaufwirtschaftsprojekts sollen „das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Natur“ vermieden und jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt werden, so Monika Fiala und Simon Parth, Geschäftsführung Recycling Pfand Österreich.
Für das erste Jahr sieht die Pfandverordnung eine Rücklaufquote von 80 Prozent vor, die bis 2027 auf 90 Prozent gesteigert wird – so will Österreich schon vor 2029 die EU-Vorgaben mit einem Sammelziel von 90 Prozent erfüllen, heißt es seitens Recycling Pfand Österreich.
Was sich konkret ändert
Pfandpflicht für Getränke-Einwegverpackungen: Ab dem Jahresbeginn unterliegt jede Kunststoffflasche und Metalldose zwischen 0,1 und 3 Litern der neuen Pfandverordnung.
Pfand: Auf pfandpflichtige Flaschen und Dosen entfallen 25 Cent Pfand. Das Pfand soll den Getränkepreis nicht erhöhen, da es bei Rückgabe erstattet wird. Der Betrag muss auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Ausnahmen von der Pfandpflicht: Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte sind ausgenommen.
Pfandsymbol: Es muss auf das österreichische Pfandsymbol oberhalb des Strichcodes geachtet werden. Nur Getränkeverpackungen mit diesem Symbol sind mit Pfand versehen. Sie werden an Rücknahmestellen akzeptiert und es wird Pfand für restentleerte Gebinde ausbezahlt.
Übergangsphase: Bis Ende 2025 können im Handel noch Getränke ohne Pfandlogo abverkauft werden. Getränke mit Pfandsymbol gehören in den Pfandautomaten; solche ohne Pfandsymbol sind beispielsweise im gelben Sack zu entsorgen.
Richtige Rückgabe: Flaschen und Dosen dürfen nicht zerdrückt werden, sie müssen leer und mit lesbarem Etikett zurückgegeben werden. Das Pfandsymbol und der Strichcode müssen, darauf weist Recycling Pfand Österreich in einer Aussendung hin, von Rückgabeautomaten sowie manuellen Rücknehmern einwandfrei gelesen werden können. Die Verpackung muss damit „eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zuordenbar sein“.
Verschluss bei der Rückgabe: Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Deckel zurückgebracht werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.
Rücknahmestellen: Die Rückgabe erfolgt an den meisten Verkaufsstellen, wo die pfandpflichtigen Gebinde verkauft werden. Also in Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder in bestimmten gastronomischen Betrieben. Die Rücknahme kann entweder über Automaten oder manuell erfolgen.
Anzahl der Rückgabe: Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt viele Gebinde. Achtung: Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur die üblichen Mengen, die pro Kundin bzw. Kunde verkauft werden, zurücknehmen.
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn ist am 3. März 2025, wobei die Tätigkeit vorerst auf ein Jahr befristet ist und bei entsprechender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis/e der geforderten fachlichen Voraussetzungen, sofern nicht in Österreich absolviert, sind entsprechende Übersetzungen, Anerkennungen oder dgl. beizulegen) bis spätestens 12.02.2025 (einlangend) an die Stadtgemeinde Knittelfeld, 8720 Knittelfeld, Hauptplatz 15 oder per E-Mail an personalamt@knittelfeld.gv.at.
Informationen zum Datenschutz bezüglich der Bewerbungsunterlagen finden Sie auf www.knittelfeld.gv.at .
Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes als Arbeiter (II/3, Vollbeschäftigung, 40 Wochenstunden), wobei die Entlohnung nach Anrechnung der Vordienstzeiten den kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht, mtl. Brutto inklusive fixer Zulagen € 2.477,85. (Stand Dezember 2024. Die Gehaltsanpassung für 2025 wurde noch nicht berücksichtigt) Eine Überzahlung ist abhängig von den Vordienstzeiten möglich.
Der Bürgermeister:
DI (FH) Harald Bergmann
Beschäftigungsbeginn: ab sofort
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit / Vollzeit (50% - 100%)
Das Gehalt richtet sich nach Ausbildung und Berufslaufbahn, dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und beträgt brutto mind. EUR 2.881,60 pro Monat (exkl. Zulagen)
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Senioren und Pflegeheim Gehard
z.H. Gehard Hermann, BA
St. Georgen 140
8756 St. Georgen ob Judenburg oder per Mail an
epost@gehard.at
Der Gasthof Schweizerhof, gelegen in der Nähe des Red Bull Rings, ist bekannt für seine herzliche Gastfreundschaft und einladende Atmosphäre. Mit einem gemütlichen Gastzimmer, einem schattigen Gastgarten und Veranstaltungen wie Oldtimertreffen oder Flohmärkten bieten wir unseren Gästen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen können. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n engagierte/n Servierer/in, der/die mit Liebe zum Detail unseren Servicegedanken lebt und unsere Gäste begeistert.
Gasthof Schweizerhof
Zentrumstraße 2 - 4
8724 Spielberg
Persönliche Vorstellung bei Frau Birnstingl: 03512/82060 oder senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: office@schweizerhof-spielberg.at