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Privat: Halloween: Wenn aus harmlosen Streichen Straftaten werden

Halloween: Wenn aus harmlosen Streichen Straftaten werden

Die Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des bevorstehenden Halloween und ersucht Eltern und Erziehungsberechtigte mit ihren Kindern klärende Gespräche zu führen.

Am Abend des 31. Oktober ziehen traditionell zahlreiche Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und stellen die Bewohnerinnen und Bewohner mit den Worten „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem Streich und einer süßen Spende. Was als harmloser Spaß gedacht ist, kann jedoch rasch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Beschmieren oder Bewerfen von Hausfassaden und Fahrzeugen, das Beschädigen von Briefkästen oder Mülltonnen, das Werfen von Gegenständen gegen Fensterscheiben sowie Diebstähle und Bedrohungen sind keine harmlosen Streiche, sondern können strafbare Handlungen darstellen.

Erhöhte Polizeipräsenz

Die Polizei ist auf die Halloween-Nacht vorbereitet. In den Ballungszentren wird die Polizeipräsenz sowohl durch uniformierte als auch zivile Kräfte verstärkt. Die regulären Streifen werden bei Bedarf durch spezialisierte Einheiten wie die Diensthundeeinheit, die Schnellen Interventionsgruppen und die Bereitschaftseinheiten unterstützt.Sollte das friedliche Halloween-Treiben für strafbare Handlungen missbraucht werden, wird gegen die verantwortlichen Personen konsequent vorgegangen. Sachbeschädigungen, Diebstähle, gefährliche Drohungen und andere strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind gefragt

Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, bereits im Vorfeld mit ihren Kindern und Jugendlichen über die Grenzen erlaubter Streiche zu sprechen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren in Österreich strafunmündig sind, können entstandene Schäden zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Zudem können weitere Maßnahmen durch die zuständigen Stellen erfolgen. Es empfiehlt sich, gemeinsam zu vereinbaren, mit wem die Kinder unterwegs sind, welche Wege sie nehmen, wann sie nach Hause kommen sollen und welche Streiche keinesfalls erlaubt sind. Dabei sind auch die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Diese „Streiche“ können strafbar sein

• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Fahrzeugen mit Eiern

• Das Beschmieren oder Beschädigen von Hauswänden und Autos

• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch geöffnete Fenster

• Das Hineinwerfen brennender Gegenstände in Briefkästen

• Das Zerstören von Blumenbeeten

• Das Umwerfen oder Auskippen von Mülltonnen

• Das Bedrohen von Bewohnerinnen und Bewohnern, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben

• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher

• Lärmbelästigungen

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