Voraussichtlicher Arbeitsbeginn ist am 3. März 2025, wobei die Tätigkeit vorerst auf ein Jahr befristet ist und bei entsprechender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis/e der geforderten fachlichen Voraussetzungen, sofern nicht in Österreich absolviert, sind entsprechende Übersetzungen, Anerkennungen oder dgl. beizulegen) bis spätestens 12.02.2025 (einlangend) an die Stadtgemeinde Knittelfeld, 8720 Knittelfeld, Hauptplatz 15 oder per E-Mail an personalamt@knittelfeld.gv.at.
Informationen zum Datenschutz bezüglich der Bewerbungsunterlagen finden Sie auf www.knittelfeld.gv.at .
Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes als Arbeiter (II/3, Vollbeschäftigung, 40 Wochenstunden), wobei die Entlohnung nach Anrechnung der Vordienstzeiten den kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht, mtl. Brutto inklusive fixer Zulagen € 2.477,85. (Stand Dezember 2024. Die Gehaltsanpassung für 2025 wurde noch nicht berücksichtigt) Eine Überzahlung ist abhängig von den Vordienstzeiten möglich.
Der Bürgermeister:
DI (FH) Harald Bergmann