Um die hohen Ansprüche des Steiermärkischen Landesarchivs zu wahren, müssen sowohl fachliche bzw. wissenschaftliche Qualifikationen als auch publizistische Tätigkeiten höchsten Anforderungen entsprechen.
Der mit Ende April 2016 in Pension gegangene Landesarchivdirektor Josef Riegler erwarb sich in der Fachwelt durch sein hohes Wissen und seiner Bereitschaft zur stetigen Weiterbildung angesichts digitaler Umwälzungen große Anerkennung. Auch in der nationalen und internationalen Historiker- und Archivgemeinschaft überzeugte er mit unzähligen Veröffentlichungen wissenschaftlicher Fachliteratur. Sein überaus großes Engagement zugunsten der der Aufarbeitung steirischer Landes- und Regionalgeschichte sind nur ein kleiner Teil seines langjährigen Wirkens als Landesarchivdirektor, wofür ihm höchster Dank und Anerkennung gebühren. In seiner rund 40-jährigen Tätigkeit für das Landesarchiv hat Dr. Riegler entscheidend dazu beigetragen, das Informationsmanagement auf moderne Beine zu stellen und die Digitalisierung von Kulturgut zu forcieren. Daneben stellte er oftmals seine Fähigkeiten als Verantwortlicher für große Ausstellungen und als Projektleiter unter Beweis. „Nun gilt es jedoch, die Kontinuität in der Arbeit des Landesarchivs mit einer ebenso geeigneten Person sicherzustellen, wobei auch die Anerkennung innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft und die Kenntnis archivinterner Abläufe von entscheidender Bedeutung sind“, so der Kultursprecher des Freiheitlichen Landtagsklubs Dr. Gerhard Kurzmann.
Für die Nachbesetzung des Landesarchivdirektors gibt es aus Sicht der Freiheitlichen einen klaren Kriterienkatalog. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung und dem Abschluss des Doktorats hat die Qualifizierung für den höheren Archivdienst über die Absolvierung des Masterlehrganges für Geschichtsforschung und Archivwissenschaften zu erfolgen. Eine zumindest mehrjährige, leitende Tätigkeit in einem Archiv würde auch die Kenntnis interner Prozessabläufe und die Führungsqualifikation sicherstellen. Nicht zuletzt muss ein entsprechender Nachweis wissenschaftlicher Publikationen, seien es Monographien, Fachartikel oder Kommentare, eingefordert werden. „Diese Tätigkeit ist nicht nur Beleg für die wissenschaftliche Aktivität, sondern weist die Person auch als Mitglied der Community von Historikern und Archivaren aus“, weiß der ehemalige Leiter des Grazer Stadtarchivs Kurzmann zu berichten. „Uns geht es um die Fortsetzung des Erfolgswegs des Steiermärkischen Landesarchivs, deshalb darf auch nur die fachlich am besten qualifizierte Person zum Zuge kommen“, so Kurzmann abschließend.