Ab dem Jahr 2024 tritt die neue ORF-Gebühr in Kraft. Sie gilt für jeden Haushalt in Österreich, es sei denn, man ist von den Gebühren befreit. Je nach Bundesland belaufen sich die Gebühren auf monatlich zwischen 15,30 und 20,30 Euro.
Die jährliche Zahlungserinnerung gibt es nicht mehr nur für ORF-Nutzer: Jeder österreichische Haushalt muss die neue Gebühr entrichten, mit Ausnahme der bereits bestehenden Befreiungsgruppen. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland und kann für GIS-Zahler sogar niedriger ausfallen. Wer die Gebühr nicht zahlt, muss mit Sanktionen durch ein Inkasso-Büro rechnen.
Für Haushalte, die bereits die GIS-Gebühr zahlen, ändert sich wenig. Die Höhe der neuen Gebühr kann sogar geringer ausfallen als die bisherige. Bei Nichtzahlung wird jedoch ein Inkasso-Büro beauftragt und die Kosten hierfür müssen ebenfalls vom Zahler getragen werden.
Die Höhe der Gebühr hängt vom Bundesland ab. In fünf Bundesländern, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien, beträgt die Gebühr im Jahr 2024 "nur" 15,30 Euro pro Monat. In Tirol werden es 18,56 Euro, in Kärnten 19,48 Euro, in der Steiermark 20,09 Euro und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat. Wer muss die Gebühr zahlen? Grundsätzlich jeder, aber es gibt einige Ausnahmen.
Die neue Gebühr tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Zahlungsweise ändert sich für bestehende GIS-Zahler nicht. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte dies online tun, um zusätzlichen Gebühren sollte zu vermeiden. Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Jahres entrichtet werden.
Für bereits GIS-bezahlende Haushalte verändern sich nur wenige Dinge und die meisten zahlen sogar weniger als vorher. Haushalte, die zuvor noch keine GIS-Abgabe gezahlt haben und nicht befreit sind, müssen ab 2024 eine zusätzliche Gebühr zwischen 15,30 und 20,30 Euro pro Monat einkalkulieren.
Bei Befreiung von der Gebühr aufgrund bestimmter Umstände, beispielsweise durch den Bezug bestimmter Sozialleistungen, besteht kein Bedarf für einen neuen Antrag. Die Gebührenbefreiung gilt dann sowohl für den ORF-Beitrag als auch für die Landesabgabe.
Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung this Frist wird eine Strafe in Höhe der jährlichen ORF-Gebühr fällig.
Die HTL Zeltweg bildet Schüler_innen in den spezialisierten Bereichen Maschinenbau und Bautechnik aus. Inhaltliche Ausbildungsschwerpunkte im Bereich Bautechnik sind unter anderem Bauplanung, moderne Green-Building Konzepte sowie Wiederverwendung von Materialien. Das Themenfeld „Nachhaltigkeit“ hat im Bereich der Bautechnik einen sehr großen Stellenwert, daher wird dieses Themengebiet zur Förderung der Bewusstseinsbildung und Eigenverantwortung der Schüler_innen auch mit dem Lebensmittelschwerpunkt kombiniert.
Seit diesem Schuljahr wird an der HTL Zeltweg der Lebensmittelschwerpunkt, gemeinsam mit dem Verein „Land schafft Leben", umgesetzt. Der Lebensmittelschwerpunkt ist eine österreichweite Bildungsinitiative – Lebensmittelwissen, Ernährungsbildung und Konsumkompetenz sind essenziell, wenn es darum geht, die Eigenverantwortung der nächsten Generation zu fördern.
Das Wissen über Lebensmittel soll nicht nur anhand einer theoretischen Wissensvermittlung gelehrt werden, sondern es soll auch eine praktische Umsetzung im Bereich der Bautechnik stattfinden. Hierzu ist der Bau von Schulhochbeete im Werkstätten-Unterricht angedacht, welche in weiterer Folge gemeinsam mit den Schüler_innen bepflanzt, gepflegt und geerntet werden.
Für diese Realisierung suchen wir Sponsoring-Partnerschaften, die unser Vorhaben unterstützen – nach dem Motto:
„Gemeinsam eine bessere Welt pflanzen“
Bei Interesse oder weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Lisa.Stolz@htl-zeltweg.at
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn ist am 3. März 2025, wobei die Tätigkeit vorerst auf ein Jahr befristet ist und bei entsprechender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis/e der geforderten fachlichen Voraussetzungen, sofern nicht in Österreich absolviert, sind entsprechende Übersetzungen, Anerkennungen oder dgl. beizulegen) bis spätestens 12.02.2025 (einlangend) an die Stadtgemeinde Knittelfeld, 8720 Knittelfeld, Hauptplatz 15 oder per E-Mail an personalamt@knittelfeld.gv.at.
Informationen zum Datenschutz bezüglich der Bewerbungsunterlagen finden Sie auf www.knittelfeld.gv.at .
Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes als Arbeiter (II/3, Vollbeschäftigung, 40 Wochenstunden), wobei die Entlohnung nach Anrechnung der Vordienstzeiten den kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht, mtl. Brutto inklusive fixer Zulagen € 2.477,85. (Stand Dezember 2024. Die Gehaltsanpassung für 2025 wurde noch nicht berücksichtigt) Eine Überzahlung ist abhängig von den Vordienstzeiten möglich.
Der Bürgermeister:
DI (FH) Harald Bergmann
Beschäftigungsbeginn: ab sofort
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit / Vollzeit (50% - 100%)
Das Gehalt richtet sich nach Ausbildung und Berufslaufbahn, dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und beträgt brutto mind. EUR 2.881,60 pro Monat (exkl. Zulagen)
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Senioren und Pflegeheim Gehard
z.H. Gehard Hermann, BA
St. Georgen 140
8756 St. Georgen ob Judenburg oder per Mail an
epost@gehard.at
Der Gasthof Schweizerhof, gelegen in der Nähe des Red Bull Rings, ist bekannt für seine herzliche Gastfreundschaft und einladende Atmosphäre. Mit einem gemütlichen Gastzimmer, einem schattigen Gastgarten und Veranstaltungen wie Oldtimertreffen oder Flohmärkten bieten wir unseren Gästen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen können. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n engagierte/n Servierer/in, der/die mit Liebe zum Detail unseren Servicegedanken lebt und unsere Gäste begeistert.
Gasthof Schweizerhof
Zentrumstraße 2 - 4
8724 Spielberg
Persönliche Vorstellung bei Frau Birnstingl: 03512/82060 oder senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: office@schweizerhof-spielberg.at