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APA/HARALD SCHNEIDER: Neues ORF-Gebührenmodell ab 2024: Wer bezahlt, wieviel und warum

Neues ORF-Gebührenmodell ab 2024: Wer bezahlt, wieviel und warum

Ab dem Jahr 2024 tritt die neue ORF-Gebühr in Kraft. Sie gilt für jeden Haushalt in Österreich, es sei denn, man ist von den Gebühren befreit. Je nach Bundesland belaufen sich die Gebühren auf monatlich zwischen 15,30 und 20,30 Euro.

Die jährliche Zahlungserinnerung gibt es nicht mehr nur für ORF-Nutzer: Jeder österreichische Haushalt muss die neue Gebühr entrichten, mit Ausnahme der bereits bestehenden Befreiungsgruppen. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland und kann für GIS-Zahler sogar niedriger ausfallen. Wer die Gebühr nicht zahlt, muss mit Sanktionen durch ein Inkasso-Büro rechnen.

Was ändert sich für GIS-Zahler?

Für Haushalte, die bereits die GIS-Gebühr zahlen, ändert sich wenig. Die Höhe der neuen Gebühr kann sogar geringer ausfallen als die bisherige. Bei Nichtzahlung wird jedoch ein Inkasso-Büro beauftragt und die Kosten hierfür müssen ebenfalls vom Zahler getragen werden.

Die neue ORF-Gebühr: Wie hoch ist sie?

Die Höhe der Gebühr hängt vom Bundesland ab. In fünf Bundesländern, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien, beträgt die Gebühr im Jahr 2024 "nur" 15,30 Euro pro Monat. In Tirol werden es 18,56 Euro, in Kärnten 19,48 Euro, in der Steiermark 20,09 Euro und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat. Wer muss die Gebühr zahlen? Grundsätzlich jeder, aber es gibt einige Ausnahmen.

Wer ist von der Gebührenpflicht ausgenommen?

Die neue Gebühr tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Zahlungsweise ändert sich für bestehende GIS-Zahler nicht. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte dies online tun, um zusätzlichen Gebühren sollte zu vermeiden. Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Jahres entrichtet werden.

Welche Auswirkungen hat die neue ORF-Abgabe?

Für bereits GIS-bezahlende Haushalte verändern sich nur wenige Dinge und die meisten zahlen sogar weniger als vorher. Haushalte, die zuvor noch keine GIS-Abgabe gezahlt haben und nicht befreit sind, müssen ab 2024 eine zusätzliche Gebühr zwischen 15,30 und 20,30 Euro pro Monat einkalkulieren.

Bei Befreiung von der Gebühr aufgrund bestimmter Umstände, beispielsweise durch den Bezug bestimmter Sozialleistungen, besteht kein Bedarf für einen neuen Antrag. Die Gebührenbefreiung gilt dann sowohl für den ORF-Beitrag als auch für die Landesabgabe.

Wie lange hat man Zeit, die ORF-Gebühr zu bezahlen?

Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung this Frist wird eine Strafe in Höhe der jährlichen ORF-Gebühr fällig.

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Bildungssponsoring - Gemeinsam eine bessere Welt pflanzen

Die HTL Zeltweg bildet Schüler_innen in den spezialisierten Bereichen Maschinenbau und Bautechnik aus. Inhaltliche Ausbildungsschwerpunkte im Bereich Bautechnik sind unter anderem Bauplanung, moderne Green-Building Konzepte sowie Wiederverwendung von Materialien. Das Themenfeld „Nachhaltigkeit“ hat im Bereich der Bautechnik einen sehr großen Stellenwert, daher wird dieses Themengebiet zur Förderung der Bewusstseinsbildung und Eigenverantwortung der Schüler_innen auch mit dem Lebensmittelschwerpunkt kombiniert.

Seit diesem Schuljahr wird an der HTL Zeltweg der Lebensmittelschwerpunkt, gemeinsam mit dem Verein „Land schafft Leben", umgesetzt. Der Lebensmittelschwerpunkt ist eine österreichweite Bildungsinitiative – Lebensmittelwissen, Ernährungsbildung und Konsumkompetenz sind essenziell, wenn es darum geht, die Eigenverantwortung der nächsten Generation zu fördern.

Das Wissen über Lebensmittel soll nicht nur anhand einer theoretischen Wissensvermittlung gelehrt werden, sondern es soll auch eine praktische Umsetzung im Bereich der Bautechnik stattfinden. Hierzu ist der Bau von Schulhochbeete im Werkstätten-Unterricht angedacht, welche in weiterer Folge gemeinsam mit den Schüler_innen bepflanzt, gepflegt und geerntet werden.

Für diese Realisierung suchen wir Sponsoring-Partnerschaften, die unser Vorhaben unterstützen – nach dem Motto:

„Gemeinsam eine bessere Welt pflanzen“

Bei Interesse oder weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter:

Lisa.Stolz@htl-zeltweg.at


Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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Facebook - Stadtgemeinde Knittelfeld: KFZ-Mechaniker/in oder Mechaniker/in gesucht

KFZ-Mechaniker/in oder Mechaniker/in gesucht

Zu Ihrem Aufgabenbereich zählen:

  • Sämtliche Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten aller technischen Geräte insbesondere aller Kraftfahrzeuge der Stadtgemeinde
  • Erbringung von Bereitschafts- und Winterdiensten

Wir wenden uns an Personen mit:

  • Abschluss einer Lehrausbildung als KFZ-Techniker/Mechaniker 
  • Berufserfahrung ist erwünscht 
  • Führerschein der Gruppe B
  • verantwortungsvollem, selbständigem und engagiertem Arbeiten mit technischem Verständnis
  • Teamfähigkeit, Ausgeglichenheit, Belastbarkeit, persönlichem Engagement, sowie Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung

Wir bieten:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit 
  • Fort- und Weiterbildungsprogramme
  • Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • BVAEB-Versicherung

Voraussichtlicher Arbeitsbeginn ist am 3. März 2025, wobei die Tätigkeit vorerst auf ein Jahr befristet ist und bei entsprechender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis/e der geforderten fachlichen Voraussetzungen, sofern nicht in Österreich absolviert, sind entsprechende Übersetzungen, Anerkennungen oder dgl. beizulegen) bis spätestens 12.02.2025 (einlangend) an die Stadtgemeinde Knittelfeld, 8720 Knittelfeld, Hauptplatz 15 oder per E-Mail an personalamt@knittelfeld.gv.at.

Informationen zum Datenschutz bezüglich der Bewerbungsunterlagen finden Sie auf www.knittelfeld.gv.at .

Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes als Arbeiter (II/3, Vollbeschäftigung, 40 Wochenstunden), wobei die Entlohnung nach Anrechnung der Vordienstzeiten den kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht, mtl. Brutto inklusive fixer Zulagen € 2.477,85. (Stand Dezember 2024. Die Gehaltsanpassung für 2025 wurde noch nicht berücksichtigt) Eine Überzahlung ist abhängig von den Vordienstzeiten möglich.

Der Bürgermeister:
DI (FH) Harald Bergmann

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Diplomierte Gesundheits-und Krankenpfleger/in

Beschäftigungsbeginn: ab sofort
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit / Vollzeit (50% - 100%)

Gehalt:

Das Gehalt richtet sich nach Ausbildung und Berufslaufbahn, dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und beträgt brutto mind. EUR 2.881,60 pro Monat (exkl. Zulagen)

Wir bieten:

  • Gutes Betriebsklima
  • Vielseitiges und Abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem erfahrenem
  • MitarbeiterInnenteam
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Was wir erwarten:

  • Abgeschlossene Ausbildung zu(r)m Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Durchführung einer ganzheitlichen Pflege, die sich an den persönlichen, physischen und psychischen Grundbedürfnissen der Bewohnerlnnen orientiert
  • physische und psychische Belastbarkeit und Flexibilität
  • Einfühlungsvermögen für BewohnerInnen die sich unserer Pflege und Betreuung anvertraut haben
  • freundliche Umgangsformen
  • Kontakt- und Teamfähigkeit

Haben Sie Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

Senioren und Pflegeheim Gehard
z.H. Gehard Hermann, BA
St. Georgen 140
8756 St. Georgen ob Judenburg oder per Mail an
epost@gehard.at

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Servierer/in (M/W/D)

Der Gasthof Schweizerhof, gelegen in der Nähe des Red Bull Rings, ist bekannt für seine herzliche Gastfreundschaft und einladende Atmosphäre. Mit einem gemütlichen Gastzimmer, einem schattigen Gastgarten und Veranstaltungen wie Oldtimertreffen oder Flohmärkten bieten wir unseren Gästen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen können. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n engagierte/n Servierer/in, der/die mit Liebe zum Detail unseren Servicegedanken lebt und unsere Gäste begeistert.

Ihre Aufgaben:

  • Aufnahme von Bestellungen
  • Service von Speisen und Getränken
  • Freundliche Betreuung unserer Gäste

Unsere Anforderungen:

  • Kenntnisse im Gastgewerbe/Service sind von Vorteil
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Freundliches Auftreten und Freude am Umgang mit Menschen

Wir bieten:

  • Eine langfristige Dauerstelle
  • 5-Tage-Woche
  • Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung ab 30 Wochenstunden (nach Vereinbarung)
  • Geregelte Arbeitszeiten: Donnerstag ist Ruhetag, von Juni bis November auch sonntags geschlossen

Bewerbung:

Gasthof Schweizerhof
Zentrumstraße 2 - 4
8724 Spielberg

Persönliche Vorstellung bei Frau Birnstingl: 03512/82060 oder senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: office@schweizerhof-spielberg.at

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