Wer ein Packerl des Mehls mit der Charge-Nummer Februar2023/L19D im Schrank hat, sollte dieses auf keinen Fall verzehren.
Bei einer Analyse wurden Verunreinigungen in Form von Ochratoxin-A (Schimmelpilzgift, Anm.) in einer Probe festgestellt und als gesundheitsschädlich beurteilt. "Wir empfehlen dringend von jeglichem Verzehr des betroffenen Produktes abzusehen", hieß es seitens des Herstellers, GoodMills Österreich.
Das Produkt kann von den Konsument:innen in den Filialen der Handelsketten, in denen das Produkt gekauft worden ist, zurückgegeben werden. Den Preis bekommen die Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Andere Produkte sind nicht betroffen.