Login
Logo Regionaljournal
KS: Schulbus in St. Margarethen wird eingestellt

Schulbus in St. Margarethen wird eingestellt

Nachdem ein Vater eine mediale Lawine losgetreten hat wird nun der Schulbus Gelegenheitsverkehr vom BMFJ eingestellt.

In einem Bürgermeisterbrief nahm nun Erwin Hinterdorfer zu der völlig eskalierten Diskussion um den Schultransport eines Volksschulkindes Stellung.

Der Vater einer Schülerin Josef St. fühlte sich von der Gemeinde unverstanden behandelt und erzeugte ein mediales Erdbeben. Leider waren diese Erdstösse auch im Bundesministerium für Familie und Jugend wahrnehmbar welche auch prompt reagierte: Der Schulbus im Gelegenheitsverkehr wird nun ersatzlos eingestellt!

Die betroffenen Eltern sind verständlicherweise massiv verärgert:
„Es ist ein Wahnsinn was hier einzelne anrichten und alle anderen können das nun ausbaden...“ meint etwa eine betroffene Mutter dazu, weiters erklärt uns ein Vater dazu „Dass es ein Regionalphänomen ist, dass hier einzelne Personen große und sinnvolle Projekte vernichten können. In diesem Fall ist es schlimm weil sich viele Familien dadurch komplett neu organisieren müssen.“

  

Hier der Bürgermeisterbrief im Original:

Liebe Gemeindebürgerinnen u. Gemeindebürger von St. Margarethen!

Aus gegebenen Anlass möchte ich Sie bezüglich der Aussendung der FPÖ St. Margarethen „Kein Schulbus für ein neunjähriges Mädchen“ sowie der weiteren medialen Berichterstattung des Privatsenders „Puls4“ und der „Kleinen Zeitung“ zu diesem Thema wie folgt informieren:

Auf Initiative vom Vater eines Schulkindes, entstand über die Thematik „SchülerInnenbeförderung“ in den vergangenen Wochen ein starkes mediales Interesse. Zuerst wurde ein Artikel in der Kleinen Zeitung veröffentlicht, in weiterer Folge hat sich der Privatsender Puls4 im Frühstücksfernsehen damit auseinandergesetzt und nunmehr wurde dieses Thema nochmals von Puls4 mit dem Format „Bist du deppert“ aufgegriffen und wurde weiters in der jüngsten Aussendung der FPÖ St. Margarethen thematisiert.

Es geht dabei um ein Schulkind, welches die VS St. Margarethen besucht und aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (Entfernung des Wohnortes zur Schule beträgt weniger als 2 km) nicht mit dem Schulbus im Gelegenheitsverkehr mitbefördert werden darf. Das Kind muss demnach an drei Tagen der Woche entweder fußläufig nach Hause gehen oder eine Stunde auf den nächsten Linienbus warten. Seitens der Gemeinde wurde der betreffenden Familie angeboten, das Kind in dieser Stunde kostenlos von der Nachmittagsbetreuung mitbetreuen lassen zu können. Dieses Angebot wurde bis dato jedoch nicht angenommen.

Mir als Bürgermeister der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld ist es wichtig, dass alle Kinder im Gemeindegebiet gleich behandelt werden und ich mich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben zu halten habe. Es ist auch in keinster Weise beabsichtigt, jemanden ins schlechte Licht zu rücken, jedoch ist es aufgrund der momentanen Situation erforderlich, die Bevölkerung über die jüngste Entwicklung zu informieren:

Natürlich hat sich nicht nur die Gemeinde mit dieser Angelegenheit in der Zwischenzeit zwangsläufig sehr intensiv auseinandergesetzt, sondern auch die dafür zuständigen Bundesbehörden und zwar das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie das Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ) und wurden somit die rechtlichen Gegebenheiten genauestens unter die Lupe genommen.

Unser medial breitgetretener Fall ist somit nur die Spitze des Eisberges und natürlich kein Einzelfall. In unserer Gemeinde und vor allem im gesamten Bundesgebiet gibt es unzählige Kinder, welche ihren Wohnort zwischen 1.800 m und 2.000 m von der Volksschule entfernt begründen und bei welchen ein Schulbus im Gelegenheitsverkehr direkt vorbei fährt.

Leider hatte die Initiative des Vaters nunmehr massive negative Auswirkungen auf den SchülerInnentransport in unserer Gemeinde und möglicherweise auch auf viele andere Gemeinden in Österreich.

Es liegt mittlerweile die Stellungnahme vom Bundeministerium für Familie und Jugend vor, aus welcher hervorgeht, dass der Schulbus im Gelegenheitsverkehr in Richtung St. Lorenzen mit Beginn des Sommersemesters 2018 (also nach den Semesterferien) ersatzlos eingestellt wird, da eine Wartezeit auf den Linienbus von einer Stunde als zumutbar erachtet wird und eine Doppelbeförderung über den Familienlastenausgleichfonds nicht finanziert wird.

Demnach werden alle Kinder aus den Ortsteilen Seeufer-Siedlung, St. Benedikten, Gottsbach, St. Lorenzen und Preg nach dem Unterrichtsende um 11:25 auf den Linienbus bis 12.25 warten müssen.

Von Seiten der Gemeinde wird nun eindringlich versucht, über den zuständigen Landesrat für Verkehr, Hrn. Anton Lang, einen zusätzlichen Linienverkehr um 11:45 zu erreichen. Somit könnte auch für die nächsten Jahre der SchülerInnentransport gesichert werden.

Es ist leider typisch österreichisch, dass sich nur ein einziger Gemeindebürger aufzuregen braucht, damit man sich als Bürgermeister vor der gesamten Nation rechtfertigen muss, wenn man ordentlich arbeitet und Gesetze einhält.

Weiters ist es für mich sehr bedauerlich, dass eine politische Fraktion versucht, durch eine nicht korrekte Recherche und einer somit falsch dargestellten Aussendung Profit zu schlagen, damit das Gegenteil vom gewünschten Erfolg zu Lasten der Familien erreicht und anschließend behauptet, sich für die Bevölkerung in St. Margarethen einzusetzen.

Ich hoffe, dass solche Vorgehensweisen in Zukunft nicht mehr auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden und wir noch eine Lösung für die betroffenen Schulkinder erreichen können.

 

5894x
gesehen

0x
geteilt