Zwei junge Männer (19-jähriger Russe und 18-jähriger Rumäne) sollen Donnerstagabend einem 15-Jährigen zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll einer der Täter sogar die Verwendung eines Schlagringes angedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Leoben ordnete die Festnahme der Verdächtigen an.
Gegen 19.00 Uhr kam es im Keller eines Mehrparteienhauses zu einer Auseinandersetzung unter drei jungen Männern. Vermutlich aufgrund einer bereits im Herbst 2024 geführten Auseinandersetzung unter den Beteiligten (Verdächtigen und Opfer) stießen diese erneut aufeinander. Unter dem Vorwurf, dass die Verdächtigen nicht vergessen würden, was 2024 geschehen war, forderten sie „Schutzgeld“ in der Höhe von mehreren hundert Euro vom Opfer (15). Sollte der 15-Jährige dieses Schutzgeld nicht bezahlen, würde der 18-Jährige nicht davor zurückschrecken, auch seinen Schlagring zu verwenden.
Festnahme angeordnet | Schlagring sichergestellt
Das Opfer übergab seinen Kontrahenten einen Schlüsselbund und eine geringe Menge an Bargeld. Anschließend zeigte er den Sachverhalt bei der Polizei an. Aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse ordnete die Staatsanwaltschaft Leoben noch am selben Abend die Festnahme der Verdächtigen an. Polizisten der Polizeiinspektion Bruck an der Mur konnten beim Vollzug der Festnahmen auch die mutmaßliche Tatwaffe (Schlagring) sicherstellen.
Verdächtige teilgeständig
Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen 19-jährigen Russen und einem 18-jährigen Rumänen. Die im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag wohnhaften Festgenommen sind zum Vorwurf des schweren Raubes nicht geständig. Vielmehr hätte es sich bei der „Schutzgeldforderung“ nur um Spaß gehandelt. Der 18-jährige Rumäne zeigt sich lediglich zum Verdacht der versuchten Körperverletzung sowie des Besitzes eines Schlagringes geständig. Dass der Rumäne bereits ein aufrechtes Waffenverbot hat, hielt ihn jedoch nicht vom Besitz dieser allgemein verbotenen Waffe ab. Die Festgenommenen befinden sich nun in der Justizanstalt Leoben. Sie könnten auch weitere Strafrechtsdelikte begangen haben. Dazu laufen weitere Ermittlungen.