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Aufbruchsstimmung nach Corona – Neue Wirtschaftsförderungen für die Knittelfelder Innenstadt

Die Corona-Pandemie hat viele Probleme mit sich gebracht. Neben den vielen menschlichen Schicksalen hatten auch Wirtschaftsbetriebe in dieser Zeit zu kämpfen. Trotz zahlreicher Bemühungen mussten leider einige Betriebe schließen. Um für Aufbruchsstimmung zu sorgen und die Innenstadt zu attraktivieren, werden jetzt neue Wirtschaftsförderungsrichtlinien präsentiert.

Mit diesen Wirtschaftsförderungsrichtlinien sollen für UnternehmerInnen Anreize geschaffen werden, sich mit einer Geschäftsidee in das Gemeindegeschehen einzubringen und sich im Gemeindegebiet von Knittelfeld wirtschaftlich zu betätigen. Das Hauptziel dieser Förderungen ist die Stärkung der Innovationskraft des Innenstadtbereiches der Stadt Knittelfeld. Durch die Vielfältigkeit des Wirtschaftsstandortes werden neue Arbeitsplätze geschaffen sowie bestehende Arbeitsplätze gesichert. Daher wurden die Rahmenbedingungen in der Gemeinde für Betriebsansiedlungen und Betriebserweiterungen optimiert, wobei für Wirtschaftstreibende vor allem die Kosten in der Startphase vermindert werden sollen. Das neue Fördermodell wird demnach ab 1. April 2022 wirksam.

Fokus auf Innenstadtbereich

Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Innenstadtbereich gelegt. Folgende Förderungen können beantragt werden:

Mietkostenförderung: 

Förderung der Nettohauptmietkosten von 50% im 1. Jahr, 40% im 2. Jahr und 20% im 3. Jahr [gedeckelt: maximal € 3.000,-- im 1. Jahr (= € 250,-- / Monat), maximal € 2.400,-- im 2. Jahr (= € 200,-- / Monat) und maximal € 1.200,-- im 3. Jahr (= € 100,-- / Monat] unter der Voraussetzung, dass die Nettohauptmietkosten zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mehr als € 9,-- / m² betragen.

Investitionskostenzuschuss:

Förderung von 10% der Investitionskosten, maximal jedoch € 2.000,--

Förderung POP-UP-Nutzung:

Förderung von 75% der anrechenbaren Kosten lt. Richtlinien, maximal jedoch € 1.500,--

Gründerprämie für Betriebsneugründungen:

€ 500,--

Marketingförderung:

Neben der allgemeinen Berichterstattung anlässlich der Betriebs- oder Filialeröffnung erfolgt im ersten Jahr nach der Eröffnung eine Schaltung von drei für den / die Betriebsinhaber / -in kostenfreien Viertel-Seiten-Anzeigen (hoch oder quer in Farbe) im Stadtmagazin (Gesamtwert: max. netto € 739,95 + 5% Werbeabgabe und 20% USt.). 

Restliches Stadtgebiet

Kommunalsteuerförderung:

Förderung von 40% für das 1. Jahr, 30% für das 2. Jahr und 20% für das 3. Jahr.

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