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Lockdown Nummer zwei ist fix

Heute trat die Bundesregierung vor die Öffentlichkeit. Die Maßnahmen treten am Dienstag um 0 Uhr in Kraft. 

Trostlos wie das Novemberwetter sein kann, so sind auch die Aussichten für das kommende Monat.Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist dann zwischen 20 und 6 Uhr untersagt, es gelten aber Ausnahmen. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, der Handel bleibt offen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten demnach vorerst bis inklusive 12. November 2020, die restlichen Maßnahmen bis 30. November. Polizeiliche Kontrollen im privaten Wohnbereich sollen zwar weiterhin tabu bleiben - dennoch sprach Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) von einer weiteren „massiven Einschränkung“, die aber dringend notwendig sei, um das Gesundheitssystem durch die Corona-Pandemie nicht zu überlasten. Schulen (Unterstufe) und Kindergärten bleiben offen - aus heutiger Sicht.

Eine kurze Übersicht der geplanten Punkte:

Bis Ende November ist das „Verlassen des privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des privaten Wohnbereichs“ zwischen 20 Uhr und sechs Uhr früh untersagt. Es gelten aber fünf Ausnahmen: Um einkaufen zu gehen (was nicht möglich ist, weil Geschäfte dann zu sind), um zur Arbeit zu fahren oder aus beruflichen Gründen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen oder in Ausübung familiärer Pflichten, in Notfällen sowie zur „körperlichen und psychischen Erholung“. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen zwischen 20 Uhr und sechs Uhr früh aus den oben genannten Gründen benutzt werden, mit einer Ausnahme: Wer sich fern von seinem Wohnort die Füße vertreten will, darf Zug, Straßenbahn, U-Bahn oder Bus nicht benutzen.

Seilbahnen dürfen nur aus beruflichen Gründen oder von Spitzensportlern benutzt werden. Im Rahmen der Freizeitgestaltung ist dies nicht erlaubt. Nur Spitzen- und Profisportler sowie deren Betreuer dürfen Sportstätten betreten. Einzig der Profisport kann weiterlaufen.

Es bleiben alle Geschäfte offen, allerdings darf maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter hineingelassen werden.

Die Gastronomie muss nicht komplett schließen, sondern kann weiterarbeiten. Die Räumlichkeiten dürfen nicht betreten werden, das Abholen von Speisen soll erlaubt bleiben. Kantinen in Betrieben, Spitälern, Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindergärten können zwischen 6 und 20 Uhr offen bleiben.

Mitarbeiter von Alten- & Pflegeheimen müssen sich zweimal wöchentlich einem Test unterziehen, Besucher vor jeder Visite. Jeder Bewohner darf täglich nur einen Besucher empfangen.Ausgenommen sind die Palliativ- und die Hospizbegleitung. Bei Spitälern gilt eine ähnliche Regelung.

Eine Katastrophe für die Künstler im Land denn Theater, Konzertsäle, Kinos, Kabaretts,Freizeit- und Vergnügungsparks, Schwimmbäder, Tanzschulen, Wettbüros, Casinos, Indoor-Spielplätze, Paintballanlagen. Museen werden auch geschlossen.

Vom Veranstaltungsverbot ausgenommen sind Begräbnisse mit maximal 50 Personen, Gottesdienste und religiöse Feiern, Spitzensportveranstaltungen, berufliche Zusammenkünfte, Parteiveranstaltungen.

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