Die ASFINAG stellt klar, dass die Exekutive bereits jetzt auf mehrere hundert Kameras der ASFINAG zugreifen kann. Dass die ASFINAG der Exekutive technische Infrastruktur zur Unterstützung ihrer dienstlichen Pflicht zur Verfügung stellt, ist selbstverständlich: So etwa sechs Section-Control-Anlagen und zwölf Radar-Anlagen an mehr als 20 Standorten - zusätzlich zu den rund 180 Radaranlagen oder Abstands-Messeinrichtungen des Innenministeriums selbst.
"Auch unsere 800 Kameras sollen die Exekutive technisch unterstützen", sagt ASFINAG Vorstand Klaus Schierhackl, "diese Kameras sind nicht neu, sie sind tagtäglich in Betrieb. In fünf Bundesländern greift die Exekutive bereits jetzt ganz selbstverständlich auf diese Kameras zu. Künftig eben auch, um die zu erfassen, die die Rettungsgasse ignorieren und so die Einsatzkräfte bei ihrer wichtigen Arbeit behindern." "Das alles soll selbstverständlich nicht klammheimlich erfolgen", sagt Schierhackl, "die VerkehrsteilnehmerInnen werden darüber natürlich umfassend informiert." Für den Einsatz der polizeilichen Videoüberwachung sind strenge datenschutzrechtliche Kriterien vorgesehen: