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Nächsten Sonntag werden die Gemeinderatswahlen fortgesetzt 

Eigener Hygiene-Leitfaden und Anforderungen für die Wahllokale

Am nächsten Sonntag sind rund 804.000 Steirerinnen und Steirer in allen Gemeinden außer Graz zur Stimmabgabe aufgerufen – abzüglich jener 33.500, die bereits am vorgezogenen Wahltag am 13. März gewählt haben: Diese Stimmen bleiben gültig und werden in das Ergebnis eingerechnet.

Die Landeswahlbehörde versucht nun alles Mögliche, damit niemand aus Angst vor einer CoV-Ansteckung auf sein Wahlrecht verzichtet. Eine zentrale Maßnahme ist der Hygiene-Leitfaden, der genaue Verhaltensregeln am Wahltag vorgibt.

So dürfen die Wahlberechtigten die Wahllokale nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten und müssen diesen während des Urnengangs und bis zum Verlassen des Lokals tragen; wer keine Maske dabei hat, bekommt eine beim Eingang zur Verfügung gestellt. Das gilt auch für Schreibgeräte: Wer selbst keines mit hat, bekommt einen Einwegkugelschreiber.

Im Wahllokal dürfen sich nur so viele Menschen gleichzeitig aufhalten, wie die Ein-Meter-Abstandsregel zulässt. Zudem müssen die Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet werden. Ausweisdokumente wie zum Beispiel ein Reisepass sollen aufgeschlagen vorgezeigt werden, damit sie die Wahlbeisitzer nicht angreifen müssen. Die Wahlkabinen sollen am besten nach jedem Wähler mit Einweg-Desinfektionstüchern gereinigt werden.

Im Hygiene-Leitfaden wurden auch neue Anforderungen an die Wahllokale wie zum Beispiel die Größe festgeschrieben – die Folge war, dass 61 von 285 Kommunen neue Wahllokale bzw. Zeiten festgelegt haben.

Wer sich trotzdem nicht in ein Wahllokal traut, der sollte eine Wahlkarte anfordern: Bis Mittwoch ist das noch schriftlich möglich, bis Freitag um 12.00 Uhr mündlich in der Gemeinde. Die Landeswahlbehörde rechnet CoV-bedingt mit einem deutlichen Anstieg an Anträgen und hat insgesamt 240.000 Wahlkarten vorbereitet.

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