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KS: Einschränkungen an den Grenzübergängen zu Slowenien aufgehoben

Einschränkungen an den Grenzübergängen zu Slowenien aufgehoben

Mit 6. Juni 2020 werden die im Rahmen von Covid-19 verordneten Einschränkungen an den Grenzübergängen zu Slowenien aufgehoben. Mit 00:00 Uhr sind alle Grenzübergänge zu Slowenien geöffnet und uneingeschränkt passierbar. Die Grenzkontrollen bleiben aufrecht.

Bereits seit dem 4. Juni 2020 ist die Einreise nach Österreich aus den Nachbarländern (ausgenommen Italien) ohne nachstehende Quarantäne oder Gesundheitschecks wieder möglich. Die Grenzkontrollen bleiben teilweise aufrecht. Mit 6. Juni 2020 sind alle Grenzübergänge zu Slowenien uneingeschränkt geöffnet.

Die Grenzen zu den Nachbarländern (Slowenien, Slowakei, Ungarn, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein) mit Ausnahme von Italien können mit oben angeführtem Datum ohne Gesundheitstests oder Quarantäne-Maßnahmen in Richtung Österreich passiert werden. Gesundheitschecks bei der Einreise werden bei jenen Personen vorgenommen, die nicht aus einem Nachbarland Österreichs einreisen wollen bzw. in den letzten 14 Tagen in einem anderen Land aufhältig waren. Die fremdenpolizeilichen Grenzkontrollen zu Ungarn, Slowenien und Italien bleiben allerdings aufrecht. Die Grenzkontrollen zu Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Slowakei und der Schweiz sind aufgehoben.

Im Überblick:

  • Grenzkontrollen zu Ungarn, Slowenien, Italien aufrecht
  • Grenzkontrollen zu Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Schweiz aufgehoben
  • Einreise nach Österreich aus Nachbarländern (ausgenommen Italien) ohne anschließender Quarantäne möglich
  • Keine Gesundheitschecks bei der Einreise nach Österreich aus Nachbarländern(ausgenommen Italien)
  • Gesundheitschecks bei Einreise nach Österreich, wenn Person aus einem nicht Nachbarland einreisen möchte

Informationen zur Ein- und Ausreise sowie aktuelle Hinweise zu anderen Ländern finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums:

https://www.bmeia.gv.at

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